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Spesenskandal: Politische Immunität greift bei Philippa Strache nicht

(FOTO: Screenshot-Youtube/Oe24.tv)

Gilt für Philippa Strache die politische Immunität, insofern sie das Nationalratsmandat annimmt? Rechtsexperten meinen, dass sie das Mandat nicht vor Strafe schützen werde.

Vergangenen Mittwoch wurde beschlossen, dass Philippa Strache in den Nationalrat einziehen darf. (KOSMO berichtete) Eine Woche möchte sie sich eine Bedenkzeit nehmen, um ihre Entscheidung zu treffen.

Zudem stritt sie die Vorwürfe, dass die 31-Jährige während ihres Mutterschutzes Gehalt bezogen habe und ihre privaten Kosten auf Rechnung der FPÖ setzte, ab. Die Gerüchte sollen rein zur Verleumdung dienen, so die Kanzlei laut einem „ORF“-Bericht.

„Unbeeinflusst, sachlich und in Ruhe“ möchte sich Strache bis Mitte nächster Woche entscheiden, ob sie im Parlament mitwirken möchte, so Straches Berliner Anwaltskanzlei.

Philippa von Staatsanwaltschaft verdächtigt
Derzeit laufen Ermittlungen gegen die ehemalige Tierschutzbeauftragte der Freiheitlichen Partei Österreichs wegen des Verdachts der Veruntreuung. Laut „Krone“ droht für ein solches Vergehen eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Davor würde sie auch die politische Immunität nicht bewahren, meinen Rechtsexperten.

Grund hierfür ist die Tatsache, dass die strafbaren Handlungen in diesem Fall in die Zeit vor ihrem Mandat fallen würden und somit der Schutz der Immunität nicht greifen würde.