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Kinderschutz

Überfüllte Krisenzentren: ÖVP übt scharfe Kritik an Wiens Kinder- und Jugendhilfe

Überfüllte Krisenzentren: ÖVP übt scharfe Kritik an Wiens Kinder- und Jugendhilfe
(Symbolbild FOTO: iStock)
4 Min. Lesezeit |

Die Kritik an der Situation in den Wiener Krisenzentren reißt nicht ab. Der Bericht der Volksanwaltschaft für 2025 dokumentiert eine seit Jahren angespannte Lage: In einzelnen Krisenzentren waren zeitweise bis zu 15 Minderjährige untergebracht. Wegen der Überbelegung mussten Kinder und Jugendliche teilweise auf Zusatz- und Klappbetten, Matratzen, in Besprechungsräumen oder auf einer Couch im Wohnzimmer schlafen.

Bis zu 15 Kinder in Krisenzentren

Die Volksanwaltschaft führt die Überbelegung unter anderem auf fehlende Folgeplätze zurück. Vor allem im sozialtherapeutischen und sozialpsychiatrischen Bereich gebe es zu wenige geeignete Angebote. Dadurch bleiben Kinder teilweise deutlich länger als die vorgesehenen acht Wochen in den Krisenzentren und blockieren Plätze für neue akute Fälle.

Auch die Wiener ÖVP-Familiensprecherin Sabine Keri übte im Landtag scharfe Kritik. Sie verwies darauf, dass Einrichtungen, die grundsätzlich für acht Minderjährige ausgelegt sind, zeitweise mit bis zu 15 Kindern und Jugendlichen belegt gewesen seien. Besonders problematisch sei aus ihrer Sicht auch die gemeinsame Unterbringung von Kindern mit sehr unterschiedlichen Bedürfnissen.

Keri kritisierte zudem, dass Minderjährige, die sexuelle Übergriffe erlebt hätten, teilweise gemeinsam mit Jugendlichen untergebracht würden, denen selbst sexuelle Übergriffe vorgeworfen würden. Dieser konkrete Vorwurf stammt von Keri und ist in den öffentlich zugänglichen Unterlagen der Volksanwaltschaft nicht in dieser Form dokumentiert.

Gesetzesänderung sorgt für Kritik

Zusätzliche Diskussionen gibt es um die im Juni 2026 vom Wiener Landtag beschlossene Novelle des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Mit dem Inkrafttreten am 28. August wurde der bisherige eigene Paragraf für Krisenzentren gestrichen. Krisenzentren werden nun innerhalb der allgemeinen Bestimmungen für sozialpädagogische Einrichtungen ausdrücklich mitgeführt.

Die Volksanwaltschaft sieht diese Änderung kritisch. Zuvor war die stationäre Gefährdungsabklärung gesetzlich ausdrücklich den Krisenzentren zugeordnet. Nach der neuen Regelung können auch andere sozialpädagogische Einrichtungen stärker in diese Aufgabe einbezogen werden. Die Volksanwaltschaft befürchtet dadurch Qualitätseinbußen und weist darauf hin, dass sich Krisenintervention deutlich von der regulären Betreuung in einer Wohngemeinschaft unterscheidet.

Die Stadt Wien widerspricht dieser Interpretation. Im Landtag erklärte die zuständige Stadtregierung, Krisenzentren blieben weiterhin Orte für vorübergehende Betreuung, Krisenintervention, Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung. Die gesetzliche Neuordnung diene demnach vor allem der Systematik und legistischen Klarheit.

210 Millionen Euro für private Einrichtungen

Keri thematisierte zudem die Finanzierung privater Vertragseinrichtungen. Nach ihren Angaben stiegen die Ausgaben dafür seit 2021 um rund 70 Prozent, während die Zahl der dort betreuten Kinder um etwa zehn Prozent zunahm. Im Wiener Budget 2026 seien dafür 210,2 Millionen Euro vorgesehen. Die ÖVP fordert deshalb eine genauere Überprüfung der Mittelverwendung.

MA 11 weist Kritik zurück

Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe weist den Eindruck zurück, Kinder würden ohne Betreuung bleiben. „Jedes Kind, das einen Krisenplatz braucht, bekommt ihn“, betont MA-11-Sprecherin Ingrid Pöschmann. Nach Angaben der Behörde gibt es zwar Belastungsspitzen, im Durchschnitt seien in den betroffenen Einrichtungen jedoch rund neun Kinder untergebracht.

Als Gründe für den steigenden Bedarf nennt die MA 11 unter anderem das Bevölkerungswachstum, Gewalt in Familien und zunehmende wirtschaftliche Notlagen. Bei der Unterbringung werde nach Alter und bei Jugendlichen auch nach Geschlecht getrennt. Kinder und Jugendliche mit besonderem Betreuungsbedarf würden nach Angaben der Behörde gesondert versorgt.

Weitere Plätze geplant

Die Stadt versucht nach eigenen Angaben, mit zusätzlichen Angeboten gegenzusteuern. Die ambulanten Betreuungsangebote sollen 2026 um rund 500 Plätze auf insgesamt mehr als 2.000 erweitert werden. Bis Jahresende sollen außerdem 80 zusätzliche stationäre Wohnplätze zur Verfügung stehen.

Dass die strukturellen Probleme damit vollständig gelöst sind, ist allerdings offen. Die Volksanwaltschaft fordert ausdrücklich einen weiteren Ausbau der Krisenzentren und zusätzlicher spezialisierter Wohnplätze. Bereits Anfang 2026 lag die Auslastung einzelner Wiener Krisenzentren zeitweise deutlich über 100 Prozent.

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KO KOSMO-Redaktion
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