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GEWALT IM NETZ

Vater setzt „Kopfgeld“ auf Mobberin von Tochter aus!

Vater Verurteilt
Laut Medien soll der Vater, wenige Stunden vor der Morddrohung, seine Tochter von der Schule abgeholt haben, als er an der Kreuzung ein Mädchen bemerkte, dass ihm den Mittelfinger und die Zunge zeigte. Daraufhin erklärte ihm die Tochter, dass es sich dabei um eine Mobberin (J.H.) aus ihrer Schule handeln würde.

Er soll das Mädchen gefragt haben warum sie ihn beledigt habe und gedroht haben ihr das Handy zu entreißen und es ihr ins Gesicht zu werfen, weil er glaube, dass sie ihn gefilmt hatte. Wegen dieses Vorfalls musste Raschle vor Gericht und wurde zu 30 Tagessätzen von mehr als 140 Euro Strafe verurteilt, wobei diese bei einer Probezeit auf zwei Jahre verschoben wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und der Mann überlegt ob er das Urteil weiterzieht.

Riskantes Vorhaben
Seit dem Urteil Ende Mai ist klar, dass niemand für die Drohungen gegen Raschles Tochter belangt werden kann. „Die IP-Adresse wurde zurückverfolgt und das Handy wurde im Haus von Familie H. sichergestellt“ .Da das Handy keine Display-Sperre besaß, könne man nicht zweifelsfrei nachweisen, dass die Nachrichten von (J.H) stammen.

Nun versucht Raschle in einer Facebook-Gruppe Hinweise zu finden und bietet knapp 1.800 € für Hinweise die zu einer Anklage und Verurteilung der Mobberin seiner Tochter führen. Die Polizei steht seinem Vorhaben kritisch gegenüber und rät von privaten Fahndungsaufrufen ab. Nicht immer seien die Informationen verwertbar und könnten in die Irre führen. Doch Raschle ist möchte weitermachen, denn: „Ich als Vater bin es meiner Tochter schuldig, dass das restlos aufgeklärt wird. Ihr Leben ist kaputt, sie leidet unter psychischen Problemen“, sagte er gegenüber den Medien.