Genesene, Getestete, sowie Geimpfte dürfen ab 19.Mai wieder ein Lokal besuchen. Wer ihne Nachweis ertappt wird, muss eine hohe Geldstrafe zahlen.
Morgen ist es soweit! Die Gastronomie darf in Österreich wieder aufsperren. In den Gaststätten gilt die 3-G-Regel, das heißt: Nur jene Personen, die geimpft, getestet oder genesen sind, dürfen in einem Lokal Speisen und Getränke konsumieren.
„Solange der ‚Grüne Pass‘ noch nicht am Weg ist, müssen wir uns mit ein bisschen Zettelwerk behelfen. Das heißt, ich nehme meinen Impfpass mit oder den Ausdruck aus dem E-Impfpass-Register, meinen Arzt-Bescheid bzw. mein Attest oder meinen Genesenen-Nachweis“, sagt Katharina Reich, Direktorin für Öffentliche Gesundheit, heute im Ö1-Morgenjournal.

Gäste-Registrierung ,FFP2-Maske & 2-Meter-Abstand:
Es muss unbedingt das originale Dokument mitgebracht werden, ein gutes Bild des Belegs würde auch ausreichen. Reich empfiehlt aber einen Ausweis immer dabeizuhaben, um bei einer Kontrolle vorzeigen zu können, dass es auf diese Person ausgestellt worden ist. Die Kellner dürfen auch die Kontrollen durchführen.
„Das System ist nur so gut, wie die Menschen, die daran teilnehmen und es auch ernst nehmen“, erklärt die Direktorin für Öffentliche Gesundheit. Außerdem ist man verpflichtend eine FFP2-Maske, Gäste-Registrierung und Zwei-Meter-Abstand-Regel einzuhalten.
Reich sagte im Ö1-Morgenjournal, dass die Restaurants überprüft werden. „Es ist jetzt schon jetzt der Fall, dass wir einzelne Institutionen durch Behörden kontrollieren können. Wir haben das Markt- und Gesundheitsamt. Die Präventionskonzepte, die von den einzelnen Bereichen erstellt werden, werden eingereicht und stichprobenartig kontrolliert“, setzt die Direktorin für Öffentliche Gesundheit fort.
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