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Bildungsreform

Wiederkehr greift durch: Wer Schule schwänzt, zahlt bis zu 1.000 Euro

Wiederkehr greift durch: Wer Schule schwänzt, zahlt bis zu 1.000 Euro
FOTO: iStock, BKA/Florian Schrötter
2 Min. Lesezeit |

Deutschdefizite sollen gezielt bekämpft werden: Die bisher freiwillige Sommerschule wird für tausende Schüler zur Pflicht – mit empfindlichen Konsequenzen bei Fernbleiben.

Ab Sommer 2026 wird die Teilnahme an der Sommerschule für außerordentliche Schüler mit Defiziten in der Unterrichtssprache Deutsch verpflichtend. Diese Regelung, die der Ministerrat am Mittwoch beschlossen hat, markiert einen Wendepunkt in der Geschichte des Bildungsprogramms. Die Sommerschule wurde ursprünglich 2020 eingeführt, um pandemiebedingten Lernrückständen entgegenzuwirken, und 2022 auf Schüler mit besonderen Interessen, Begabungen oder Lerndefiziten ausgeweitet. Obwohl insgesamt 37.400 Schüler das Angebot nutzten, nahmen 2024 lediglich etwa 7.800 Kinder mit Deutschförderbedarf freiwillig teil.

Steigende Teilnehmerzahlen

Die neue Verpflichtung soll die Teilnehmerzahl auf rund 49.000 steigern. Den Bildungsdirektionen wird die Entscheidung überlassen, wo der Unterricht stattfindet, wobei die Transportfrage bereits berücksichtigt wurde. Angesichts des erwarteten Anstiegs der Teilnehmerzahlen werden auch die Personalressourcen erweitert: Neben aktiven Lehrkräften sollen pensionierte Pädagogen sowie Spezialisten für Deutsch als Zweitsprache eingesetzt werden.

Außerordentliche Schüler sind Kinder, die aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse dem Regelunterricht nicht folgen können und daher in Deutschförderklassen oder -kursen unterrichtet werden. Von den österreichweit rund 48.450 dieser außerordentlichen Schüler nahmen bisher nur etwa 17 Prozent an der Sommerschule teil. Die verpflichtende Sommerschule umfasst 40 Unterrichtsstunden mit besonderem Fokus auf qualifiziertes Lehrpersonal im Bereich Deutsch als Zweitsprache.

Mögliche Konsequenzen

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Sollte die Zahl der freiwilligen Lehrkräfte nicht ausreichen, erwägt Wiederkehr auch eine Dienstverpflichtung für Lehrpersonal. Die Nichtteilnahme an der verpflichtenden Sommerschule wird künftig als Schulpflichtverletzung gewertet und kann mit Verwaltungsstrafen von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Die Standorte der Sommerschule können jährlich rotieren oder von den Bildungsdirektionen festgelegt werden, wobei regionale Gegebenheiten wie Transport und Infrastruktur berücksichtigt werden.

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KO KOSMO-Redaktion
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