Oberösterreich zieht die Zügel bei der Sozialhilfe weiter an. Mit einem mehrstufigen Sanktionssystem und verpflichtenden Maßnahmen verschärft das Land seinen bereits restriktiven Kurs.
Oberösterreich verschärft seinen Kurs bei der Sozialhilfe weiter. Die Landesregierung hat am Montag eine Novelle des Sozialhilfegesetzes beschlossen, die morgen dem Landtag vorgelegt wird. Seit Beginn der schwarz-blauen Regierungskoalition verfolgt das Bundesland einen restriktiven Ansatz in der Sozialpolitik, was bereits zu einem deutlichen Rückgang der Bezieher geführt hat – von etwa 15.000 im Jahr 2017 auf 9.207 im laufenden Jahr. Diese Entwicklung weckt mittlerweile auch in anderen Bundesländern wie Tirol und der Steiermark Interesse, während auf Bundesebene ebenfalls eine Reformdiskussion angestoßen wurde.
Der zuständige Landesrat Christian Dörfel (ÖVP) betont, dass Oberösterreich mit der Gesetzesnovelle „Vorreiter beim Kampf gegen Sozialmissbrauch bleiben“ wolle. Kernziel sei die Wiedereingliederung arbeitsfähiger Sozialhilfebezieher in den Arbeitsmarkt. Zu diesem Zweck sieht das neue Gesetz ein sogenanntes Case Management (individuelle Betreuung) vor, bei dem individuell zugeschnittene Maßnahmen für die Betroffenen verpflichtend werden – darunter Deutschkurse, Schuldnerberatung, Gesundheitsberatung oder die Etablierung einer strukturierten Tagesroutine.
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Verschärfte Sanktionen
Die Novelle führt zudem ein mehrstufiges Sanktionssystem ein. Bei Verstößen gegen die festgelegte Bemühungspflicht kann die Sozialhilfe zunächst um 30 Prozent, dann um 50 Prozent gekürzt und schließlich vollständig gestrichen werden. Auch Eltern, die Sozialhilfe für ihre Kinder beziehen, geraten stärker in den Fokus: Verwenden sie die Mittel nicht für die „Entwicklungs- und Bildungschancen“ ihrer Kinder, drohen ebenfalls Kürzungen – beginnend mit 30 Prozent, gefolgt von 50 Prozent. Diese verschärften Sanktionen sollen nach Ansicht der Landesregierung eine stärkere präventive Wirkung entfalten.
AMS-Kooperation
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt in der intensiveren Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice (AMS). Dadurch sollen besonders Langzeitbezieher effizienter in Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden. Bemerkenswert ist dabei, dass mehr als die Hälfte dieser Gruppe – konkret 55 Prozent – österreichische Staatsbürger sind. Die Umsetzung der Gesetzesnovelle ist für Anfang 2026 geplant.
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Scharfe Kritik von Sozialorganisationen
Die geplante Novelle stößt bei Sozialorganisationen auf heftige Kritik. Caritas, Diakonie und Volkshilfe warnen vor negativen sozialen Folgen der verschärften Bestimmungen. Besonders die vollständige Streichung der Sozialhilfe könnte zu vermehrter Wohnungslosigkeit und dem Verlust der Krankenversicherung führen. Die Organisationen sehen die geplanten Sperrfristen als unverhältnismäßig an und fordern umfassende Ausnahmebestimmungen für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht voll arbeitsfähig sind.
Steiermark folgt dem Vorbild
Unterdessen arbeitet auch die Steiermark an einer eigenen Novelle des Sozialhilfegesetzes und orientiert sich dabei explizit am oberösterreichischen Modell. Landesrat Hannes Amesbauer sieht die Verschärfungen in Oberösterreich als Vorbild für ein strengeres, leistungsorientiertes System, das Eigenverantwortung und Arbeitsbereitschaft stärker in den Mittelpunkt stellt. Die steirische Reform soll ebenfalls in absehbarer Zeit umgesetzt werden.