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Einigung: Regierung stellt „Sozialhilfe NEU“ vor

Einigung: Regierung stellt „Sozialhilfe NEU“ vor
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3 Min. Lesezeit |

Nach Turbulenzen und einer abgesagten Präsentation steht die Reform der Sozialhilfe nun fest. Die Ampel-Koalition präsentiert heute ihre Pläne für bundesweit einheitliche Regelungen.

Nach einer turbulenten Phase in der Regierungskoalition haben sich die Ampel-Partner nun auf einen zweiseitigen Ministerratsvortrag zur Reform der Sozialhilfe verständigt. Das Dokument soll am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden und bildet die Grundlage für die „Sozialhilfe neu“, deren Implementierung für 2027 vorgesehen ist. Die Regierung hatte bereits Anfang September ihre Herbstagenda skizziert, die neben strengeren Regelwerken und Entlastungsmaßnahmen auch die Neugestaltung der Sozialhilfe umfasst.

Die Kernpunkte der Reform zielen auf eine bundesweit einheitliche Regelung ab, die den derzeit fragmentierten Ansatz in den Bundesländern ablösen soll. Arbeitsfähige Leistungsbezieher werden künftig dem Arbeitsmarktservice zugeordnet, um ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen. Zudem plant die Regierung eine verstärkte Umstellung von monetären auf Sachleistungen, wodurch nach Regierungsangaben eine höhere Treffsicherheit erreicht werden soll.

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Ein besonders umstrittener Punkt der Reform sind die geplanten bundesweit einheitlichen Pauschalen für Unterkunftskosten, die ab 2027 eingeführt werden sollen. Leistungsbeziehern, die in teuren Wohngebieten wie Wien oder Salzburg leben und die neuen Pauschalen überschreiten, drohen zwei Optionen: entweder die Mehrkosten selbst zu tragen oder in günstigere Regionen zu ziehen. Sozialverbände warnen bereits vor einer Verschärfung der Wohnungsnot und sozialer Verdrängung durch diese Maßnahme.

Verschärftes Sanktionsregime

Parallel zur Reform der Unterkunftskosten führt die Regierung ein verschärftes Sanktionsregime ein. Bei wiederholter Jobverweigerung sind schnellere und härtere Sanktionen bis hin zum vollständigen Leistungsentzug vorgesehen. Die verfassungsrechtlich zulässige Minimalversorgung soll jedoch weiterhin garantiert bleiben, um rechtliche Anfechtungen zu vermeiden.

Öffentliche Präsentation

Bereits heute, am 15. September, wird die Bundesregierung ihre Pläne zur „Sozialhilfe neu“ im Bundeskanzleramt in Wien der Öffentlichkeit präsentieren. Die Pressekonferenz ist für 15.30 Uhr angesetzt, bei der Integrationsministerin Claudia Plakolm, Sozialministerin Korinna Schumann und der Integrationssprecher sowie Klubobmann Yannick Shetty die Details des Reformvorhabens erläutern werden.

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Koalitionsspannungen

Der Weg zur Einigung war allerdings nicht ohne Komplikationen. In der vergangenen Woche hatte Sozialministerin Schumann die geplante Vorstellung der Reform kurzfristig abgesagt. Laut einem Regierungsinsider war der Grund dafür ihre Unzufriedenheit mit der medialen Berichterstattung zum Thema. Die Berichterstattung hatte die Koordinierungssitzung der Koalition unterbrochen.

Für zusätzliche Spannungen sorgte später die Veröffentlichung des Ministerratsvortrags zur Sozialhilfe in der Tageszeitung „Der Standard“, was innerhalb der Koalition zu Unmut gegenüber Schumann führte, da man ihr die Weitergabe des Dokuments zuschrieb.

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KO KOSMO-Redaktion
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