Während die Regierung um Einigkeit bei der Sozialhilfe-Reform ringt, preschen die Bundesländer mit eigenen Maßnahmen vor. Die Koalition steht vor einer Zerreißprobe.
Die Sozialhilfe-Reform entwickelt sich zum Streitthema innerhalb der Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS. Obwohl das Regierungsprogramm Reformziele enthält, sorgt deren konkrete Ausgestaltung für erhebliche Spannungen zwischen den Koalitionspartnern. Zu den geplanten Maßnahmen zählen bundesweit einheitliche Leistungssätze, eine dreijährige Wartefrist für den vollen Leistungsanspruch, die Einführung einer Kindergrundsicherung sowie eine intensivere Einbindung arbeitsfähiger Bezieher in AMS-Programme.
Die ÖVP besteht zusätzlich auf einer Obergrenze für Familien mit mehreren Kindern, um Extremfälle mit monatlichen Leistungen von bis zu 9.000 Euro zu verhindern – ein Vorschlag, den Sozialministerin Schumann von der SPÖ mit Verweis auf verfassungsrechtliche Bedenken zurückweist.
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Ministerien-Streit
Aus dem Umfeld der Regierungsparteien verlautet, dass das federführende Sozialministerium bislang zu wenig konkrete Vorschläge vorgelegt habe. Zwar sei die rechtliche Machbarkeit durch den Verfassungsdienst geprüft worden und eine Untersuchung zu Familienleistungen in Auftrag gegeben, doch bleiben wesentliche Fragen unbeantwortet.
Besonders die Anrechnung bestehender Familienleistungen auf die Sozialhilfe sei noch ungeklärt. Nach Informationen der Tageszeitung „Heute“ ist jedoch vorgesehen, dass Familienleistungen künftig auf die Sozialhilfe angerechnet werden sollen.
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Länder-Initiativen
Während auf Bundesebene noch um eine gemeinsame Linie gerungen wird, ergreifen die Bundesländer bereits eigenmächtige Maßnahmen. In der Steiermark kündigte Landeshauptmann Kunasek restriktivere Regelungen an, Niederösterreichs Landeshauptfrau Mikl-Leitner will keine höheren Leistungen als die im eigenen Bundesland geltenden akzeptieren, und auch Wiens Bürgermeister Ludwig stellte Änderungen bei der Mindestsicherung in Aussicht.
Die von der SPÖ vorangetriebene Kindergrundsicherung soll nach den Vorstellungen von Ministerin Schumann vorrangig auf Sachleistungen basieren – darunter Kindergartenplätze, Schulmaterialien oder gesunde Schuljausen. Das geplante Konzept folgt einem Zwei-Säulen-Modell: Neben dem Ausbau von Sachleistungen und kindgerechter sozialer Infrastruktur ist die Weiterentwicklung bestehender Transferleistungen wie der Familienbeihilfe vorgesehen. Anspruch hätten alle Kinder mit Wohnsitz in Österreich, wobei die Höhe der Unterstützung einkommensabhängig ausgestaltet werden soll. Ziel ist eine Halbierung der Kinderarmut bis 2030.
Ob das gesamte Reformpaket zeitgleich umgesetzt werden kann, wird allerdings von ÖVP und NEOS bezweifelt.
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Verzögerter Zeitplan
Wahrscheinlicher erscheint, dass der Ministerrat zunächst nur einen Verhandlungsfahrplan mit den Ländern beschließt. Der ursprünglich für 10. September geplante Ministerratsbeschluss wurde bereits verschoben, da wesentliche Fragen zur Anrechnung von Familienleistungen und zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Obergrenzen noch offen sind.
Die Gespräche zur Sozialhilfe-Reform sollen nun im Oktober mit einer Auftaktsitzung zwischen Bund und Ländern fortgesetzt werden. Als neues Ziel wird ein Inkrafttreten der Reform mit 1. Jänner 2027 genannt – eine erhebliche Verzögerung gegenüber den ursprünglichen Plänen.