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Leistungskürzung

Syrische Familie als Auslöser: Stocker kündigt Sozialhilfe-Kürzung an

Syrische Familie als Auslöser: Stocker kündigt Sozialhilfe-Kürzung an
FOTO: EPA-EFE/MAX SLOVENCIK
2 Min. Lesezeit |

Nach dem Fall einer syrischen Familie mit 9.000 Euro monatlicher Unterstützung macht die Regierung Ernst: Die Sozialhilfe-Reform kommt im September – mit niedrigeren Sätzen.

Die Bundesregierung treibt nach einem kontrovers diskutierten Fall die Reform der Sozialhilfe voran. Auslöser der Debatte war eine in Wien lebende syrische Familie mit elf Kindern, die monatlich etwa 9.000 Euro an staatlichen Unterstützungsleistungen erhält – ein Fall, der bundesweit für erhebliche Diskussionen sorgte. Diese Summe setzt sich aus Mindestsicherung, Familienbeihilfe und weiteren Sozialleistungen zusammen. Die schwarz-rot-pinke Koalition hatte bereits in ihrem Regierungsprogramm entsprechende Änderungen angekündigt.

Bundeskanzler Christian Stocker hatte sich in der Vergangenheit mehrfach für eine österreichweite Vereinheitlichung der Sozialhilfe ausgesprochen. Hinsichtlich der künftigen Leistungshöhe positionierte sich der Kanzler deutlich: „Wir werden uns bei der Sozialhilfe neu eher nach unten orientieren und sicher nicht nach oben“, erklärte Stocker mit Blick auf die Unterstützungssätze für kinderreiche Familien, die derzeit in Wien am höchsten ausfallen.

Wien gewährt höchste Zuschläge

Der Unterschied zwischen den Bundesländern zeigt sich deutlich bei den Kinderzuschlägen: Während Wien für jedes Kind einen gleich hohen Zuschlag von 326 Euro gewährt, sinken in den meisten anderen Bundesländern die Zuschläge pro weiterem Kind degressiv. Diese Regelung macht Wien besonders attraktiv für kinderreiche Familien und führt zu den höchsten Sozialhilfe-Auszahlungen österreichweit.

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Zeitplan steht

In seinem jüngsten ORF-Sommergespräch konkretisierte der ÖVP-Kanzler nun den Zeitplan. Die Neuregelung soll bereits im September per Ministerratsbeschluss auf den Weg gebracht werden. Nach Informationen der Tageszeitung „Heute“ ist dieser Schritt für den 10. September vorgesehen. Stocker betonte das Ziel einer bundesweit einheitlichen Mindestsicherung und stellte klar: „Und die orientiert sich sicher nicht an 9.000 Euro.“

Gestaffelte Leistungen

Vorgesehen seien stattdessen gestaffelte Leistungssätze. Der Kanzler betonte dabei, Wien nicht übergehen, sondern von den geplanten Änderungen überzeugen zu wollen. Die Reform wird zudem eine dreijährige Wartefrist für den vollen Leistungsbezug einführen.

Die geplante Wartefrist soll insbesondere für Asylberechtigte gelten, die in den ersten drei Jahren lediglich eine reduzierte Integrationsbeihilfe erhalten sollen. Die genaue Ausgestaltung und Höhe dieser Beihilfe sind laut aktuellen Berichten noch nicht abschließend festgelegt.

Stocker begründete dies mit dem Grundsatz: „Wenn jemand null einbezahlt hat, kann er auch nicht alles herausbekommen.“