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Terror-Rückfall

Anschlag am Hauptbahnhof geplant: 18-Jähriger steht erneut vor Gericht

Anschlag am Hauptbahnhof geplant: 18-Jähriger steht erneut vor Gericht
FOTO: iStock/tanyss
3 Min. Lesezeit |

Ein 18-jähriger Mann, der im Herbst 2023 einen terroristischen Anschlag am Wiener Hauptbahnhof geplant hatte, muss sich am Dienstag erneut vor dem Landesgericht Wien verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, nach seiner bedingten Haftentlassung neuerlich als Propagandist für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) aktiv gewesen zu sein.

Der junge Mann war bereits im April dieses Jahres zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, nachdem er im September 2023 mit einem Kampfmesser zum Wiener Hauptbahnhof gegangen war, um dort im Namen des IS Passanten anzugreifen. Von seinem Vorhaben hatte er jedoch in letzter Minute Abstand genommen und das Bahnhofsgelände ohne Tatausführung verlassen. Das Gericht hatte ihm damals die Weisung erteilt, sich einem Deradikalisierungsprogramm zu unterziehen und seine bereits begonnene Psychotherapie fortzusetzen.

📍 Ort des Geschehens

Deradikalisierungsprogramm ohne Erfolg

Obwohl der 18-Jährige verpflichtet war, an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen und seine Psychotherapie fortzusetzen, scheinen diese Maßnahmen keine nachhaltige Wirkung erzielt zu haben. In Österreich werden solche Programme vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) in Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratungsstellen durchgeführt. Die Erfolgsquote derartiger Interventionen bei bereits radikalisierten Jugendlichen gilt als schwer messbar, da Rückfälle wie im vorliegenden Fall nicht ungewöhnlich sind.

Erneute IS-Propaganda

Laut der nun vorliegenden Anklage soll der 18-Jährige zwischen Mai und November 2024 – also nach seiner Entlassung – in sozialen Netzwerken erneut IS-verherrlichende Inhalte verbreitet haben. Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass er damit beabsichtigte, Gleichgesinnte in ihrer Haltung zu bestärken und neue Anhänger für die Terrororganisation zu rekrutieren.

Nach österreichischem Strafrecht fallen solche Aktivitäten unter den Tatbestand der „terroristischen Vereinigung“ gemäß § 278b StGB. Bereits die Unterstützung oder Werbung für eine terroristische Organisation kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Bei Wiederholungstätern, wie im vorliegenden Fall, drohen höhere Strafen.

Anwalt bestätigt Geständnis

Sein Verteidiger Rudolf Mayer bestätigte auf Anfrage der APA, dass sein Mandant ein Geständnis ablegen werde. „Er ist geständig. Wenn er nicht mehr mit einem Messer zum Hauptbahnhof marschiert, sondern Nasheeds (islamische Gesänge) verschickt, dann zeigt das eine weit geringere kriminelle Intensität“, erklärte der Anwalt mit Verweis auf die islamischen Gesänge mit religiösen Inhalten, die sein Mandant verbreitet haben soll.

Die rechtliche Abgrenzung zwischen religiösen Inhalten und terroristischer Propaganda ist komplex. Während Nasheeds traditionell islamische Gesänge ohne Musikinstrumente sind, werden sie von Terrororganisationen wie dem IS gezielt als Propagandainstrument eingesetzt. Entscheidend ist der Kontext der Verbreitung und die damit verbundene Botschaft.

Überwachung nach bedingter Entlassung

Der Fall wirft Fragen zur Überwachung bedingt entlassener Terrorverdächtiger auf. In Österreich unterliegen solche Personen grundsätzlich der Bewährungshilfe und können elektronisch überwacht werden. Die Kontrolle der Social-Media-Aktivitäten erfolgt meist durch das BVT in Zusammenarbeit mit internationalen Partnerdiensten, die entsprechende Online-Inhalte systematisch auswerten.

Für die Verhandlung vor dem Schöffensenat sind zwei Stunden angesetzt. Im Gerichtssaal gilt ein Fotografier- und Filmverbot.

Der Angeklagte befindet sich seit Anfang November in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Wien-Josefstadt.

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KO KOSMO-Redaktion
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