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Zeit der Freiwilligkeit vorbei“: Kopftuch-Verbot für Schülerinnen

Zeit der Freiwilligkeit vorbei“: Kopftuch-Verbot für Schülerinnen
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Wer Integrationskurse schwänzt, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Die Regierung verschärft den Kurs und knüpft Sozialleistungen an klare Bedingungen.

Die Regierung plant im Herbst zwei zentrale Vorhaben umzusetzen: Die von SPÖ-Ministerin Korinna Schumann angekündigte Reform der Sozialhilfe sowie ein verpflichtendes dreijähriges Integrationsprogramm. Diese Maßnahmen werden miteinander verknüpft und betreffen Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte (Personen mit eingeschränktem Schutzstatus), Vertriebene sowie Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit. Nach Aussage von Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) müssen Personen, die Deutsch- oder Wertekurse ohne triftigen Grund versäumen oder sich nicht beim AMS registrieren, mit deutlichen Kürzungen bei der Integrationsbeihilfe rechnen.

⇢ „Kein Kurs, kein Geld“: Plakolm verschärft Integrationspflichten

Besonders die mangelnde Integrationsbereitschaft bereitet der Dreierkoalition Sorgen. Im vergangenen Jahr wurden 12.539 Deutschkurse abgebrochen, davon mehr als die Hälfte in Wien (8.266), wie die Tageszeitung „Heute“ berichtete. Integrationsministerin Plakolm betonte in einem APA-Interview, dass die Zeit der Freiwilligkeit bei Integrationsmaßnahmen nun vorbei sei. Die Höhe der Beihilfe während des verpflichtenden Integrationsprogramms wird künftig an die Integrationsbereitschaft gekoppelt, während die Arbeitsbereitschaft ausschlaggebend für den Bezug der Familienbeihilfe für ukrainische Staatsbürger sein wird.

Finanzielle Rahmenbedingungen

Die Ministerin stellte klar, dass keine zusätzlichen Budgetmittel vorgesehen sind. Sie verwies auf den deutlichen Rückgang der Asylzahlen und wies auf bestehende Probleme mit Kurswiederholungen und unbesetzten Plätzen in den Integrationsangeboten hin.

Sozialhilfe-Reform ohne Kürzungen

Schumanns geplante Sozialhilfe-Reform sieht entgegen der verschärften Integrationspolitik keine pauschalen Kürzungen vor. Vielmehr setzt die Sozialministerin auf eine gerechtere Struktur mit verstärktem Einsatz von Sachleistungen und bundesweit einheitlichen Mindeststandards. Ziel ist es, Familien aus dauerhafter Abhängigkeit zu führen und Bildungschancen für Kinder zu verbessern. Die Reform soll auch eine Kindergrundsicherung beinhalten und berücksichtigen, dass 73 Prozent der Sozialhilfe beziehenden Haushalte sogenannte Aufstocker sind, deren Einkommen oder Arbeitslosengeld nicht für den Lebensunterhalt reicht.

Kopftuchverbot geplant

Für den Herbst ist zudem die Einführung eines Kopftuchverbots für Schülerinnen unter 14 Jahren geplant. Anders als beim Vorstoß von 2018 sollen diesmal umfangreiche Begleitmaßnahmen implementiert werden, versicherte Plakolm. Dazu gehören die Stärkung der betroffenen Mädchen, Elterngespräche sowie bei Bedarf die Einbeziehung von Schulpsychologen, Kinder- und Jugendhilfe sowie der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Über mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung des Verbots werde noch beraten.

Die Integrationsministerin betrachtet das Thema primär unter dem Aspekt des Kindeswohls: „Für mich ist klar, dass es ein Thema des Kindeswohls ist. Es hat für mich weniger den religiösen Background, weil das Kopftuch vor allem bei unter 14-Jährigen nichts zu suchen hat.“

Sie betonte zudem, dass das Tragen eines Kopftuchs im Islam für Kinder nicht vorgeschrieben sei.