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Prozess

Zwei Stunden nicht kontrolliert: Patient stirbt im Schlaflabor

Zwei Stunden nicht kontrolliert: Patient stirbt im Schlaflabor
FOTO: Screenshot GoogleMaps
2 Min. Lesezeit |

Ein Moment der Unachtsamkeit im Schlaflabor endete tödlich. Nun muss eine Pflegerin die Konsequenzen tragen – das Gericht fällte ein klares Urteil.

Eine 50-jährige Diplom-Krankenpflegerin wurde am Dienstag vom Salzburger Landesgericht der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau im Juni 2023 ihre Aufsichtspflicht gegenüber einem Patienten im Schlaflabor vernachlässigt hatte. Der Richter verhängte eine dreimonatige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wie die „Krone“ berichtete, ereignete sich der tragische Vorfall Ende Juni 2023 im Schlaflabor der Salzburger Landeskliniken. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen die 50-jährige diplomierte Pflegekraft Anklage wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Der Vorwurf: Die Angeklagte soll den Gesundheitszustand des später verstorbenen Patienten über einen Zeitraum von zwei Stunden nicht mit der erforderlichen Sorgfalt überwacht haben.

Kritische Versäumnisse

Besonders kritisch wurde die mangelnde Kontrolle des pCO²-Wertes eingestuft, der den Partialdruck von Kohlendioxid im Blut misst. Der übergewichtige Patient, der unter mehreren Vorerkrankungen litt, verstarb in der Nacht vom 22. auf den 23. Juni um 5.30 Uhr während der Schlafuntersuchung an Atemversagen.

Laut Anklage wäre gerade bei diesem Risikopatienten eine engmaschige Überwachung vorgeschrieben gewesen. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass die Pflegerin zwischen 3 und 5 Uhr morgens keine ausreichenden Kontrollen durchführte, obwohl entsprechende Sensoren und Kameras zur Verfügung standen. Dieses Versäumnis wurde vom Gericht als grob fahrlässig eingestuft und trug maßgeblich zum tödlichen Ausgang bei.

Gerichtliches Urteil

Zu Beginn des Verfahrens wies die Beschuldigte die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft entschieden zurück und beteuerte, sämtliche vorgeschriebenen Protokolle und Überwachungsstandards eingehalten zu haben. Bei der Verhandlungsfortsetzung am Dienstag kam das Gericht zu einem anderen Schluss.

Der Richter befand die Krankenpflegerin der fahrlässigen Tötung für schuldig und verhängte eine dreimonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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KO KOSMO-Redaktion
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