Nicht genommener Urlaub und verweigerte Zahlungen – zwei Arbeitnehmer standen vor finanziellen Verlusten, bis die Arbeiterkammer einschritt und tausende Euro rettete.
Bei Endabrechnungen lohnt sich ein prüfender Blick: Diese Erfahrung machte kürzlich ein Verkäufer aus Wels. Der Mann hatte im Laufe seiner Beschäftigung nicht genommenen Urlaub im Wert von nahezu 15.000 Euro angesammelt. Als zwei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Auszahlung noch immer ausblieb, kontaktierte er die Arbeiterkammer (AK, gesetzliche Interessenvertretung für Arbeitnehmer).
Ein zeitlich wichtiger Schritt, da bei solchen Ansprüchen Fristen zu beachten sind. Nach erfolgreicher Intervention der AK erhielt der Oberösterreicher schließlich den vollen Betrag von 14.917 Euro.
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Drastischer Kündigungsfall
Ein noch drastischerer Fall betraf einen Techniker mit 33 Dienstjahren. Nach seiner Weigerung, einen neuen All-In-Vertrag zu unterschreiben, der finanzielle Nachteile bedeutet hätte, folgte prompt die Kündigung.
Die ohnehin bereits angespannte Atmosphäre im Unternehmen verschlechterte sich dadurch weiter. Der Arbeitnehmer blieb ohne Abfertigung, ohne Überstundenabgeltung und ohne Sonderzahlungen – bis die Arbeiterkammer einschritt und für ihn eine beträchtliche Summe durchsetzte.
Rechtliche Beratung
AK-Präsident Andreas Stangl empfiehlt, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen – sei es per E-Mail, telefonisch oder persönlich mit Termin im jeweiligen Bezirk.
Seine klare Botschaft: „Besser einmal zu oft nachfragen, als auf Ansprüche und Rechte verzichten.“
Häufige Missbrauchsfälle
Solche Fälle sind in Österreich keine Seltenheit. All-In-Verträge werden laut AK oft intransparent gestaltet und führen zu unbezahlter Mehrarbeit. Viele Betriebe führen die gesetzlich vorgeschriebene Deckungsprüfung nicht durch, wodurch Überstunden nicht korrekt abgegolten werden.
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Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht ein gesetzlicher Anspruch auf finanzielle Abgeltung für nicht konsumierten Urlaub, sofern dieser nicht bereits verfallen ist. Dennoch versuchen Unternehmen immer wieder, diese Zahlungen zu verzögern oder zu verweigern.
Warnsignale für Arbeitnehmer
Beschäftigte sollten besonders achtsam sein bei ausbleibenden Endabrechnungen, fehlender Transparenz bei der Erfassung von Überstunden sowie bei plötzlichen Vertragsänderungsangeboten. Auch der Versuch, Mitarbeiter zu unfreiwilligem Urlaubsverbrauch zu drängen, ist ein Warnsignal – denn Urlaub muss grundsätzlich von beiden Seiten vereinbart werden, einseitige Anordnungen sind rechtlich unzulässig.
Experten der Arbeiterkammer empfehlen daher, bei arbeitsrechtlichen Unklarheiten frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen und potenzielle Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, bevor sie möglicherweise verfallen.