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AK-Sieg

Nach 33 Jahren gefeuert: Metalltechniker holt sich 107.000 Euro zurück

Nach 33 Jahren gefeuert: Metalltechniker holt sich 107.000 Euro zurück
FOTO: iStock/alfexe
2 Min. Lesezeit |

Nach drei Jahrzehnten Treue folgte die Kündigung – weil er einen All-In-Vertrag ablehnte. Doch der Metalltechniker bekam dank der Arbeiterkammer 107.000 Euro zugesprochen.

Nach fast 33 Jahren Betriebszugehörigkeit fand sich ein Metalltechniker aus Traun in Oberösterreich plötzlich arbeitslos wieder. Der langjährige Mitarbeiter hatte sich geweigert, einen neuen All-In-Vertrag (Arbeitsvertrag mit Pauschalabgeltung aller Überstunden) zu akzeptieren, der für ihn erhebliche finanzielle Nachteile bedeutet hätte. Die bereits angespannte Atmosphäre im Unternehmen verschlechterte sich daraufhin weiter, und kurz darauf erhielt der Facharbeiter seine Kündigung.

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Fragwürdige Kündigung

Die Angelegenheit nahm jedoch eine unerwartete Wendung. Der Arbeitgeber versuchte, dem Techniker nach dessen jahrzehntelanger Tätigkeit die Abfertigung sowie ausstehende Sonderzahlungen und Überstundenvergütungen vorzuenthalten. Die Arbeiterkammer Linz-Land prüfte daraufhin die Endabrechnung und stellte fest, dass die Kündigung nicht nur unter fragwürdigen Umständen erfolgt, sondern auch fristwidrig war. Die dem Arbeitnehmer zustehenden Ansprüche beliefen sich auf insgesamt 107.000 Euro.

Erfolgreiche Intervention

Durch das Eingreifen der Arbeiterkammer erhielt der Metalltechniker schließlich sämtliche rechtmäßigen Zahlungen einschließlich einer Kündigungsentschädigung. „Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Metalltechniker ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen“, erklärte AK-Präsident Andreas Stangl zu dem Fall.

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Rechtsschutz bei All-In-Verträgen

All-In-Verträge sind in der österreichischen Metallbranche weit verbreitet, unterliegen jedoch klaren gesetzlichen Regeln. Laut Arbeitsmarktservice dürfen sie nicht zu einer Schlechterstellung gegenüber dem Kollektivvertrag führen. Das Grundgehalt muss transparent ausgewiesen werden und mindestens dem kollektivvertraglichen Mindestlohn entsprechen. Überstunden, die über die vereinbarte Pauschale hinausgehen, müssen weiterhin gesondert abgegolten werden.

Bei Streitigkeiten über All-In-Verträge rät die Arbeiterkammer zu einer genauen Prüfung der Arbeitszeitaufzeichnungen und des vereinbarten Grundgehalts. Die AK dokumentiert regelmäßig Fälle von fehlerhaften oder missbräuchlichen All-In-Vereinbarungen und setzt die Ansprüche betroffener Arbeitnehmer erfolgreich durch. Arbeitsrechtler betonen, dass Beschäftigte bei unrechtmäßigen Vertragsklauseln oder vorenthaltenen Zahlungen rechtliche Schritte einleiten können und ein Anrecht auf entsprechende Beratung haben.

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KO KOSMO-Redaktion
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