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Arbeitsrecht

Böse Überraschung nach Heimkehr: Wenn der Briefkasten die Kündigung versteckt

Böse Überraschung nach Heimkehr: Wenn der Briefkasten die Kündigung versteckt
(Foto: iStockphoto)
3 Min. Lesezeit |

Während andere die Seele baumeln lassen, kann die Kündigung im Briefkasten landen. Für Urlauber gilt: Die rechtlichen Folgen warten nicht auf die Heimkehr.

Rechtlich gesehen steht einer Kündigung während des Urlaubs nichts im Wege. Sie wird wirksam, sobald sie dem Arbeitnehmer zugeht – unabhängig davon, ob dieser gerade am Strand liegt oder im Büro sitzt. Das österreichische Arbeitsrecht kennt keine Sonderregelungen, die Kündigungen während der Urlaubszeit untersagen würden. Entscheidend für die Wirksamkeit ist lediglich, dass die Kündigung in den Einflussbereich des Arbeitnehmers gelangt, etwa durch Einwurf in den Briefkasten oder postalische Zustellung.

Komplikationen können allerdings entstehen, wenn Arbeitnehmer während ihrer Abwesenheit keine Kenntnis von der Kündigung erlangen. Dennoch gilt das Schreiben als rechtswirksam zugestellt, sobald es im Machtbereich des Empfängers angekommen ist. Besonders heikel wird es bei Fristen: Diese beginnen mit dem Zugang der Kündigung zu laufen – völlig unabhängig davon, ob der Betroffene tatsächlich davon weiß oder nicht.

Vorkehrungen treffen

Wer längere Zeit verreist, sollte daher Vorkehrungen treffen. Ratsam ist es, den Briefkasten regelmäßig durch eine Vertrauensperson leeren zu lassen oder einen Nachsendeauftrag bei der Post einzurichten. Ein besonderer Kündigungsschutz während des Urlaubs existiert grundsätzlich nicht.

Ausnahmen beachten

Lediglich in speziellen Fällen – etwa bei Schwangerschaft, während der Elternkarenz oder für Betriebsratsmitglieder – gelten besondere Schutzbestimmungen, die eine Kündigung erschweren oder verhindern. Arbeitnehmer sollten also auch in ihrer Abwesenheit für eine zuverlässige Postzustellung sorgen, um nach der Rückkehr nicht vor vollendeten Tatsachen zu stehen.

Digitale Alternativen nutzen

Eine moderne Alternative zur klassischen Briefzustellung bieten digitale Zustellsysteme und hybride Postdienste. Im Gegensatz zum Briefkasten, wo die Kündigung mit dem Einwurf als rechtswirksam zugestellt gilt, ermöglichen digitale Systeme eine sofortige Benachrichtigung per E-Mail oder App. Arbeitnehmer können so auch während ihres Auslandsaufenthalts zeitnah über wichtige Dokumente informiert werden und entsprechend handeln.

Der entscheidende Vorteil liegt in der Fristwahrung: Bei einer Kündigung läuft häufig eine dreiwöchige Klagefrist, die unabhängig davon beginnt, ob der Empfänger den Brief tatsächlich gelesen hat.

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Mit digitalen Zustellmethoden lässt sich diese Frist besser einhalten, da Arbeitnehmer unmittelbar reagieren können. Beide Zustellwege – digital wie traditionell – sind rechtlich zulässig, jedoch bietet die elektronische Variante praktische Vorteile für Urlauber.

Arbeitnehmer sollten also auch in ihrer Abwesenheit für eine zuverlässige Postzustellung sorgen, um nach der Rückkehr nicht vor vollendeten Tatsachen zu stehen.

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KO KOSMO-Redaktion
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