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Bargeldgrenze

Ab 2027 gelten neue Regeln beim Bezahlen mit Bargeld

Ab 2027 gelten neue Regeln beim Bezahlen mit Bargeld
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Ab dem 10. Juli 2027 gelten in der EU neue Regeln für hohe Barzahlungen. Grundlage ist die EU-Geldwäscheverordnung 2024/1624, mit der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stärker bekämpft werden sollen. Im geschäftlichen Bereich dürfen Barzahlungen dann höchstens 10.000 Euro betragen. Die Grenze gilt sowohl für Geschäfte zwischen Unternehmen als auch zwischen Unternehmen und Verbrauchern.

Die neue Grenze spielt insbesondere bei größeren Anschaffungen wie Fahrzeugen, Schmuck oder anderen hochpreisigen Waren eine Rolle. Auch bei einem Kaufpreis von mehr als 10.000 Euro darf künftig höchstens dieser Betrag bar bezahlt werden; der darüberliegende Teil muss unbar beglichen werden, etwa per Überweisung oder Karte. Die Obergrenze darf auch nicht dadurch umgangen werden, dass eine zusammengehörende Barzahlung künstlich auf mehrere Teilbeträge aufgeteilt wird.

Schon bei niedrigeren Beträgen greifen zusätzliche Vorgaben: Bei Barzahlungen ab 3.000 Euro müssen Händler die Identität ihrer Kundinnen und Kunden feststellen und dokumentieren. Die 10.000-Euro-Grenze bleibt davon unberührt – Beträge darüber dürfen im geschäftlichen Bereich grundsätzlich nicht mehr vollständig bar bezahlt werden.

Österreich vor Systemwechsel

Für Österreich bedeutet die neue Regel eine deutliche Veränderung. Derzeit gibt es hierzulande keine allgemeine gesetzliche Obergrenze für Barzahlungen. Bei bestimmten Bartransaktionen bestehen allerdings bereits heute geldwäscherechtliche Identifikations- und Sorgfaltspflichten.

Ab dem 10. Juli 2027 dürfen Unternehmen im geschäftlichen Bereich höchstens 10.000 Euro einer Zahlung bar annehmen oder leisten. Ein darüber hinausgehender Betrag muss unbar bezahlt werden. EU-Mitgliedstaaten dürfen außerdem strengere nationale Obergrenzen festlegen.

Ausnahmen bleiben

Von der 10.000-Euro-Grenze ausgenommen bleiben reine Geschäfte zwischen Privatpersonen, sofern diese nicht beruflich oder gewerblich handeln. Ein gebrauchtes Auto kann daher beispielsweise auch nach dem 10. Juli 2027 zwischen zwei Privatpersonen für mehr als 10.000 Euro bar verkauft werden.

Auch Bargeldeinzahlungen und -auszahlungen bei Banken fallen nicht unter die neue Obergrenze. Geldwäschevorschriften bleiben allerdings bestehen: Bei hohen oder auffälligen Bargeldbeträgen können Banken weiterhin Nachweise über die Herkunft des Geldes verlangen.

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KO KOSMO-Redaktion
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