Nach einem Sturz von der Leiter folgte der zweite Schock: Ein Bauarbeiter aus Tulln wurde eine Stunde nach seinem Unfall gekündigt – ohne weitere Lohnzahlungen.
Trotz mehr als zehnjähriger Firmenzugehörigkeit musste ein niederösterreichischer Bauarbeiter erfahren, dass ihn dies nicht vor einer abrupten Entlassung schützte. Nach einem Sturz von einer Leiter auf der Baustelle erlitt der Mann Verletzungen. Besonders bitter: Bereits eine Stunde nach dem Unfall wurde der Tullner gekündigt und erhielt ab diesem Zeitpunkt keine Lohnzahlungen mehr.
Der betroffene Bauarbeiter, ein Mann Anfang 40 aus Tulln in Niederösterreich, suchte daraufhin Hilfe bei der Arbeiterkammer Niederösterreich. Die AK-Fachleute nahmen den Fall unter die Lupe und ermittelten die ausstehenden Forderungen. Diese umfassten die Lohnfortzahlung während des Krankenstands, anteilige Sonderzahlungen sowie eine Kündigungsentschädigung – zusammen fast 7.200 Euro brutto.
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Arbeitgeber-Widerstand
Der Arbeitgeber verweigerte zunächst die Zahlung mit der Begründung, die Kündigung sei dem Unfall zeitlich vorausgegangen. Diese Darstellung konnte jedoch anhand des vorliegenden Spitalberichts eindeutig widerlegt werden.
„Unsere Arbeitsrechtsexpert:innen konnten die Ansprüche erfolgreich durchsetzen. Der ehemalige Beschäftigte erhielt den gesamten ausstehenden Betrag“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender (Österreichischer Gewerkschaftsbund Niederösterreich) Markus Wieser zu dem Fall.
Rechtliche Situation in Österreich
Interessanterweise besteht in Österreich kein generelles Kündigungsverbot während oder unmittelbar nach einem Arbeitsunfall. Dennoch haben Arbeitnehmer im Krankenstand klare Rechte: Sie besitzen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und anteilige Sonderzahlungen, die ein Arbeitgeber nicht einfach verweigern kann.
Bei unrechtmäßigen Kündigungen nach Arbeitsunfällen können Betroffene außerdem eine Kündigungsentschädigung fordern. Dies gilt insbesondere, wenn – wie im Fall des Tullner Bauarbeiters – die gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Fristen nicht eingehalten wurden. Arbeitgeber sind darüber hinaus verpflichtet, Arbeitsunfälle unverzüglich zu melden und entsprechende Aufzeichnungen zu führen.
Wie Daten der Arbeiterkammer zeigen, sind Fälle wie dieser kein Einzelfall. Regelmäßig müssen Arbeitsrechtsexpertinnen und -experten einschreiten, um unrechtmäßig gekündigten Arbeitnehmern nach Unfällen zu ihrem Recht zu verhelfen. Besonders betroffen sind Branchen mit erhöhtem Unfallrisiko – darunter die Baubranche.
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