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Schlupfloch

Neue Regelung: Das ändert sich jetzt beim Pfand!

Neue Regelung: Das ändert sich jetzt beim Pfand!
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2 Min. Lesezeit |

Was vor einem Jahr noch für Aufregung sorgte, ist heute Routine: Die Einwegpfandverordnung hat sich etabliert – dank einer cleveren Ausnahmeregelung für Kleinbetriebe.

Die anfänglichen Proteste gegen die Einwegpfandverordnung sind mittlerweile verstummt. Würstelstände und Trafiken, die noch vor einem Jahr heftig gegen die neue Regelung opponierten und sich in einem offenen Brief ans Umweltministerium wandten, haben ihren Widerstand aufgegeben. Seit Jahresbeginn ist die Verordnung nun in Kraft – und die betroffenen Betriebe haben erreicht, was sie forderten, wie der Kurier berichtet.

Ausnahmeregelung für Kleinbetriebe

Die Grundregel der Verordnung sieht zwar vor, dass Händler die verkauften Gebinde auch zurücknehmen müssen, doch für Kleinbetriebe wurde eine entscheidende Ausnahmeregelung geschaffen. Trafiken und Würstelstände können Kooperationen mit größeren Partnern, typischerweise Supermärkten, eingehen. Erfüllen diese Partnerschaften die vorgegebenen Bedingungen, entfällt für die kleinen Betriebe die Rücknahmepflicht. Kunden müssen ihre Pfandflaschen und -dosen dann direkt beim Kooperationspartner abgeben, wie EWP Recycling Pfand Österreich auf Nachfrage des Kurier bestätigte.

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Die praktische Umsetzung dieser Ausnahmeregelung funktioniert offenbar reibungslos. Hinter dem System steht die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH als zentrale Koordinationsstelle für die Pfandrücknahme. Die Organisation ist von der Umsatzsteuer befreit, weshalb Pfandbeträge auf Rechnungen mit null Prozent Umsatzsteuer separat ausgewiesen werden müssen.

Sepp Bitzinger, der einen Würstelstand bei der Wiener Albertina betreibt, erklärte gegenüber dem Kurier, dass nach seinen Beobachtungen inzwischen fast alle Standler entsprechende Vereinbarungen mit Supermärkten getroffen haben.

Übergangsfristen bis Ende 2025

Noch bis 31. Dezember 2025 gilt eine Übergangsfrist für Getränke, die vor dem 1. April 2025 abgefüllt wurden. Ab 1. Jänner 2026 müssen dann alle betroffenen Produkte verpflichtend mit Pfandlogo gekennzeichnet und im System registriert sein. Diese gestaffelte Einführung hat den Handel und die Kleinbetriebe entlastet und zu der heute reibungslosen Umsetzung beigetragen.

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KO KOSMO-Redaktion
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