Finanzielle Erleichterung für Kärntens Berufspendler: Wer weite Strecken zur Arbeit zurücklegt, kann noch bis Ende Oktober attraktive Zuschüsse beantragen.
Kärntner Pendler
Finanzielle Entlastung steht Berufspendlern in Kärnten zur Verfügung. Die Förderung zielt auf Personen mit niedrigem bis mittlerem Einkommensniveau ab, die regelmäßig weite Distanzen zu ihrem Arbeitsplatz oder ihrer Ausbildungsstätte zurücklegen müssen. Besonders vorteilhaft gestaltet sich das Angebot für jene, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendelt, weniger als 30.000 Euro im Jahr verdient und mehr als 30 Kilometer zur Arbeitsstätte zurücklegt, erhält eine vollständige Kostenübernahme für das Kärntner Klimaticket.
Bei höherem Einkommen bis zu 35.000 Euro jährlich oder kürzeren Pendelstrecken sind je nach Situation noch 75 beziehungsweise 50 Prozent Zuschuss für das Klimaticket möglich.
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Vollständige Förderung
Die Antragstellung für den Fahrtkostenzuschuss im Rahmen der Arbeitnehmerförderung (ANF) ist bei der Arbeiterkammer Kärnten noch bis zum 31. Oktober möglich. Für das Klimaticket wird eine hundertprozentige Förderung gewährt. AK-Präsident Günther Goach weist darauf hin, dass auch Personen, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, Zuschüsse beantragen können.
PKW-Pendler profitieren ebenfalls
Berufstätige, die mit dem eigenen PKW zur Arbeit fahren, können einen Fahrtkostenzuschuss von bis zu 1.075 Euro pro Jahr beantragen. Die Höhe hängt von der zurückgelegten Wegstrecke und dem Einkommen ab. Die Einkommensgrenze für PKW-Pendler liegt bei 31.680 Euro jährlich. Zusätzlich erhalten Betroffene, deren Arbeitsweg durch Unwetter verlängert wurde, einen Bonus von 250 Euro.
Rückwirkende Geltung
Irene Hochstetter-Lackner, stellvertretende AK-Direktorin und Vorsitzende des Arbeitnehmerförderungsbeirats, ermuntert alle Anspruchsberechtigten, diese Gelegenheit wahrzunehmen. Pendler haben die Möglichkeit, sich über die Arbeiterkammer Kärnten bis zum 31. Oktober für den Fahrtkostenzuschuss zu bewerben.
Die finanzielle Unterstützung gilt rückwirkend für das Jahr 2024. Das Land Kärnten investiert durch die Ausweitung der Pendlerförderung etwa 2,5 Millionen Euro, abhängig von der endgültigen Anzahl der eingereichten Anträge.