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Parlamentsdebatte

Nur bis 2.500 Euro: Regierung beschließt umstrittene Pensionsbremse

Nur bis 2.500 Euro: Regierung beschließt umstrittene Pensionsbremse
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5 Min. Lesezeit |

Pensionsanpassung, Weiterbildungshilfe und heftige Kritik: Der Nationalrat steht vor einer intensiven Sitzung mit brisanten Themen und scharfen Kontroversen zwischen den Parteien.

Der Nationalrat befasst sich in seiner zweitägigen Sitzung mit einem umfangreichen Themenspektrum. Zur Abstimmung stehen unter anderem die Pensionsanpassung für 2025 sowie das neue Modell der Weiterbildungshilfe als Nachfolge der bisherigen Bildungskarenz. Im Vorfeld äußerte die FPÖ heftige Kritik an den Pensionsplänen der Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS, während die Grünen mit einem Antrag zur Beschleunigung der Energiewende auf die Agenda drängen.

FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker bezeichnete die geplanten Maßnahmen als „Anschlag auf Ältere und auf die Pensionen“. Besonders SPÖ-Chef und Vizekanzler Andreas Babler wurde von ihm scharf attackiert, da dieser vor der Wahl versprochen habe, keine Pensionskürzungen zuzulassen. „Das war schlicht und ergreifend gelogen“, erklärte Hafenecker. Die Grünen-Vorsitzende Leonore Gewessler bemängelte hingegen das Fehlen eines angemessenen Beitrags der Luxuspensionen, zeigte sich aber optimistisch bezüglich einer zufriedenstellenden Lösung und verwies auf laufende Gespräche.

Die aktuelle Pensionsregelung sieht aus Budgetgründen vor, dass die Inflation nicht mehr für alle Ruhestandsbezüge vollständig abgegolten wird, sondern nur für jene bis 2.500 Euro. Darüber hinausgehende Pensionen erhalten einen monatlichen Fixbetrag von 67,50 Euro.

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Bei Mehrfachpensionen werden die Beträge zusammengerechnet. Um sämtliche Sonderpensionen in diese Regelung einzubeziehen, wäre eine Verfassungsbestimmung erforderlich, die in einem separaten Antrag verankert ist. Die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit zeichnet sich allerdings nicht ab.

Bildung und Wirtschaft

Auf der Tagesordnung steht zudem die Verabschiedung der Weiterbildungshilfe als Nachfolgemodell für die Bildungskarenz. Das Gesetz sieht eine tägliche Beihilfe zwischen 40,40 und 67,94 Euro vor, was einen höheren Mindestsatz als bisher darstellt. Die Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen.

Die Zugangsvoraussetzungen werden allerdings verschärft. Künftig müssen bei Vereinbarung einer Bildungskarenz der aktuelle Bildungsstand, die geplante Bildungsmaßnahme sowie das angestrebte Bildungsziel angegeben werden. Ein direkter Übergang von der Elternkarenz in die Bildungskarenz wird nicht mehr möglich sein; zwischen beiden Karenzen müssen mindestens sechs Monate liegen. Die Gesamtausgaben für die Weiterbildungsbeihilfe sind mit jährlich 150 Millionen Euro begrenzt.

Energieintensiven Unternehmen wird sowohl in diesem als auch im kommenden Jahr ein Stromkostenausgleich gewährt. Diese Maßnahme soll betroffenen Betrieben eine Kompensation für jene Strompreisanteile bieten, die auf die Einpreisung von Emissionszertifikaten zurückzuführen sind. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von mindestens einer Gigawattstunde, die Materialien wie Metall, Stahl, Papier, Holz und Leder verarbeiten oder herstellen.

Ein weiteres Gesetz, das in derselben Debatte beschlossen werden soll, schafft eine Übergangslösung für die Verlängerung der Förderung von Biogasanlagen, deren Verträge im Laufe des Jahres 2026 auslaufen – diese Regelung soll bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes zur Förderung der Biomethanerzeugung gelten.

Die Grünen planen unterdessen, einen Antrag zur Beschleunigung der Energiewende einzubringen und ihrem Dreipunkteplan Nachdruck zu verleihen. Als ersten Schritt forderte Grünen-Chefin Gewessler die Landeshauptleute auf, sich bei den Landesenergieversorgern für günstigere Preise einzusetzen. Der zweite Punkt des Plans sieht einen Fonds vor, der den Netzausbau gerecht finanzieren und beschleunigen soll. Drittens fordern die Grünen zügige Beschlüsse für die Energiewende.

Weitere Themen

Bei der Berechnung der Sozialversicherungsabgaben für Trinkgelder soll eine bundesweit einheitliche Regelung eingeführt werden. Je nach Branche, Tätigkeitsart und Arbeitszeit sind unterschiedliche monatliche Pauschalbeträge vorgesehen. Im Hotel- und Gastgewerbe haben sich die Sozialpartner bereits auf ein Stufenmodell verständigt.

Die endgültige Festlegung der jeweiligen Pauschalen erfolgt wie bisher durch die Sozialversicherung. Neu ist eine grundsätzliche Auskunftspflicht der Arbeitgeber gegenüber den Beschäftigten über bargeldlos erhaltene Trinkgelder. Die Freiheitlichen lehnen diese Regelung ab; Generalsekretär Hafenecker bezeichnete sie als „Steuer auf Fleiß und Anerkennung“.

Der Nationalrat wird sich zudem mit der Causa um Ex-Milliardär Rene Benko befassen, gegen den ein erster Prozess begonnen hat. Die Grünen haben für eine „Aktuelle Stunde“ das Thema „Schützen Sie ehrliche Betriebe vor den Machenschaften von Signa & Co., Herr Wirtschaftsminister“ gewählt.

Auf Verlangen der ÖVP wird außerdem der „Grüne Bericht“ zur Lage der Landwirtschaft diskutiert. Ein weiteres Thema ist der 14. Umweltkontrollbericht, der festhält, dass in Österreich aufgrund der geografischen Lage bereits jetzt ein doppelt so hoher Temperaturanstieg wie im globalen Durchschnitt zu verzeichnen ist.

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Im Bereich der Abfallwirtschaft legt die Dreierkoalition eine Novelle für eine „zukunftsfitte Kreislaufwirtschaft“ vor.

Falls der Immunitätsausschuss die Fälle vor der Plenarsitzung abschließt, wird der Nationalrat am Donnerstag noch drei entsprechende Ansuchen der Justiz bezüglich dreier FPÖ-Politiker behandeln. SPÖ-Chef Babler hat Medienberichten zufolge der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt, nachdem er von FPÖ-Obmann Herbert Kickl bei einer Veranstaltung als „linke Zecke“ bezeichnet worden war.

Um den Verdacht der Verhetzung beziehungsweise der Gutheißung von Verhetzung geht es beim Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen den Tiroler FPÖ-Abgeordneten Christofer Ranzmaier. Beim freiheitlichen Abgeordneten Gerhard Deimek liegt ein Ersuchen der Staatsanwaltschaft Steyr vor. Hintergrund dafür ist Medienberichten zufolge ein Rechtshilfeersuchen aus Deutschland. Es besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz (Verbot nationalsozialistischer Wiederbetätigung).

Vertriebenen aus der Ukraine wird der Zugang zu Familienleistungen in Österreich etwas erschwert. Ab November soll eine Erwerbstätigkeit oder eine Vormerkung beim Arbeitsmarktservice Voraussetzung für den Bezug von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld sein, wobei es Ausnahmen geben wird.

Als Reaktion auf die schwerwiegenden Vorwürfe gegen mehrere SOS-Kinderdörfer spricht sich der Nationalrat auf Grundlage eines Koalitionsantrags für die zeitnahe Einberufung eines runden Tisches durch Familienministerin Claudia Plakolm aus.

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KO KOSMO-Redaktion
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