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Sehr streng

Diese AMS-Änderung trifft jetzt viele Arbeitslose schwer!

Diese AMS-Änderung trifft jetzt viele Arbeitslose schwer!
FOTO: iStock, zVg.
2 Min. Lesezeit |

Ab 2026 tritt in Österreich eine bedeutende Änderung für AMS-registrierte Arbeitslosengeld-Bezieher in Kraft: Die Möglichkeit, nebenbei geringfügig zu arbeiten, entfällt für die meisten Betroffenen. Ausnahmeregelungen gelten jedoch für bestimmte Personengruppen. Detaillierte Informationen zu den Neuerungen beim Zuverdienst sind in einer separaten Übersicht zusammengefasst.

Von der Regelung ausgenommen sind Personen, die bereits ein halbes Jahr lang parallel zu ihrer vollversicherten Hauptbeschäftigung einen geringfügigen Nebenjob ausgeübt haben und diesen fortführen möchten.

Wer seit mindestens einem Jahr Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht, darf für maximal 26 Wochen einer geringfügigen Tätigkeit nachgehen.

Für Langzeitarbeitslose über 50 Jahre sowie Menschen mit Behinderung gelten keine zeitlichen Beschränkungen für geringfügige Beschäftigungen.

Nach längerer Krankheit oder Rehabilitation – mindestens 52 Wochen – ist ein geringfügiger Zuverdienst für höchstens 26 Wochen gestattet.

⇢ Zuverdienst-Knaller ab 2026: Arbeitslose trifft es hart

Stimmen aus der Bevölkerung

Die Straßenumfrage zu dieser Neuregelung offenbart unterschiedliche Standpunkte. Ein Befragter äußert Verständnis für die Situation von Menschen, die nach jahrelanger Berufstätigkeit arbeitslos werden: „Ich würde es eigentlich befürworten, wenn sie noch etwas dazuverdienen könnten.“ Er plädiert für eine begrenzte, aber grundsätzliche Zuverdienstmöglichkeit.

Eine Passantin differenziert nach der Höhe des Arbeitslosengeldes: Bei guter finanzieller Absicherung sei ein Nebenjob verzichtbar, bei geringen Leistungen hingegen sollte die Möglichkeit zum Zuverdienst bestehen bleiben.

Kritische Positionen

Ein weiterer Gesprächspartner vertritt gegenüber 5 Minuten eine klare Position: Das Arbeitslosengeld müsse ausreichend sein, sodass kein Zweitjob nötig sei. „Wenn das nicht ausreicht zum Leben, muss Vater Staat was machen“, betont er. Grundsätzlich hält er die Kombination von Arbeitslosengeld und Zuverdienst für problematisch. Ausnahmen lehnt er ab, da diese seiner Meinung nach „nur mehr Menschen arbeitslos machen und Konflikte bringen“.

Zur Regierungsstrategie, Arbeitslose in Vollzeitjobs zu lenken, merkt er kritisch an: „Es geht beim Arbeitslosen nicht darum, dass er einen Vollzeitjob nimmt, er muss erst einen bekommen.“

Eine weitere Befragte vertritt eine ähnliche Ansicht: „Entweder geht man arbeiten oder man bezieht Sozialhilfe. Beides ist nicht in Ordnung.“

Sie hofft, dass die Neuregelung Arbeitslose motiviert, „sich das wieder zu überlegen, ins Berufsleben zurückzukehren“.

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KO KOSMO-Redaktion
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