Trotz anfänglicher Empörung über die Freisprüche im „Fall Anna“ wird die Staatsanwaltschaft Wien kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Die Freisprüche der zehn jungen Männer, denen sexueller Missbrauch eines zwölfjährigen Mädchens vorgeworfen wurde, werden damit rechtskräftig, wie eine Sprecherin der Behörde am Dienstag bestätigte.
Die Entscheidung fällt, obwohl das Justizministerium nach den umstrittenen Freisprüchen vom 26. September zunächst eine Beschwerdeanmeldung angeordnet hatte. Zwar läuft die Rechtsmittelfrist offiziell erst am Donnerstag ab, doch durch die bereits erfolgte Mitteilung der Staatsanwaltschaft an das Straflandesgericht ist diese praktisch hinfällig geworden.
Urteil als schlüssig bewertet
Nach eingehender Prüfung des vor etwa anderthalb Wochen vorgelegten schriftlichen Urteils kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass das Urteil „in sich schlüssig“ sei und keine Nichtigkeitsgründe vorlägen. Diese Einschätzung wurde laut Behördenangaben in der vergangenen Woche sowohl von der Oberstaatsanwaltschaft als auch vom Justizministerium als oberstem Weisungsorgan bestätigt, weshalb man von einer Nichtigkeitsbeschwerde absieht.
Die Freisprüche der zehn jungen Männer werden damit rechtskräftig.
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