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Keine Garantie für Wunschschule: Wien startet Volksschul-Anmeldung

Volksschule
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Der Countdown für Wiener Eltern beginnt: Ab Montag müssen sie ihre Kinder für das Schuljahr 2026/27 anmelden. Die Bildungsdirektion hat klare Regeln festgelegt.

Die Einschreibphase für Volksschulen und Sonderschulen für das kommende Schuljahr 2026/27 startet am Montag. Eltern haben bis zum 21. November Zeit, ihre schulpflichtig gewordenen Kinder anzumelden. Die Anmeldung kann an jeder öffentlichen Volks- oder Sonderschule erfolgen. Diese Regelung betrifft alle Kinder mit Geburtsdatum zwischen dem 2. September 2019 und dem 1. September 2020.

Bei der Anmeldung darf nur ein Schulstandort als erste Wahl angegeben werden, zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Alternative zu nennen. Die Bildungsdirektion Wien weist darauf hin, dass dies jedoch keine Garantie für einen Platz an einem der gewählten Standorte darstellt. Bei der endgültigen Zuteilung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, darunter die Entfernung zur Schule oder bereits am selben Standort eingeschulte Geschwister.

Vorzeitige Einschulung

Für Kinder, die zwischen dem 2. September und dem 1. März des Folgejahres sechs Jahre alt werden, existiert zudem die Option einer Voreinschreibung. Wie die Bildungsdirektion mitteilt, können diese Kinder auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die erste Schulstufe aufgenommen werden, sofern sie die erforderliche Schulreife und die notwendigen Kompetenzen für den Schulbesuch besitzen.

Im ersten Schritt der Anmeldung werden lediglich die Daten des Kindes erfasst sowie der Bedarf an Nachmittagsbetreuung abgefragt. Beeinträchtigungen oder chronische Erkrankungen müssen ebenfalls zu diesem Zeitpunkt angegeben werden. Die Erziehungsberechtigten müssen alle relevanten Dokumente wie Meldezettel oder ärztliche Atteste vorlegen. An den meisten Schulen ist für die Einschreibung eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Schulzuweisung

Anfang Februar erhalten die Eltern per Brief die Information, welche Schule ihrem Kind zugewiesen wurde. Anschließend muss ein zweiter Termin mit der jeweiligen Bildungseinrichtung vereinbart werden. Bei diesem Treffen erfolgt die Überprüfung von Schulreife und Sprachstand.

Erst dann wird entschieden, ob das Kind regulär in die erste Klasse eingeschult wird oder zunächst eine Form der Vorschule besuchen soll.