Neugier wird teuer: Ein Polizist muss 10.800 Euro zahlen, nachdem er den Spind einer Kollegin öffnete und ihre private Festplatte mit erotischen Aufnahmen durchsuchte.
Ein Polizeibeamter muss nun tief in die Tasche greifen. Die Bundesdisziplinarbehörde verhängte eine Geldstrafe von 10.800 Euro, nachdem er unbefugt auf private Daten einer Kollegin zugegriffen hatte. Der Vorfall nahm seinen Lauf, als der Beamte den Spind seiner Kollegin mit einem Reserveschlüssel öffnete und dort eine Festplatte mit erotischen Aufnahmen entdeckte. Unbemerkt von der Eigentümerin nahm er die Festplatte mit in sein Büro und sichtete dort das Material.
Was er nicht bedachte: Das System protokollierte seinen Zugriff automatisch, wodurch die unerlaubte Handlung ans Licht kam. Vor der Disziplinarbehörde räumte der Polizist ein, dass reine Neugier ihn zu diesem Schritt verleitet hatte. Er zeigte sich an den Bildern interessiert und bezeichnete sein Verhalten rückblickend als „große Dummheit“.
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Nachgewiesener Verstoß
Die Aufzeichnungen belegen, dass er sich zwischen 9.32 Uhr und 9.40 Uhr Zugang zu den privaten Dateien verschafft hatte. Das Urteil stellte mehrere Verstöße gegen das Beamten-Dienstrecht fest, darunter die unerlaubte Nutzung dienstlicher Ressourcen sowie die Missachtung grundlegender Persönlichkeitsrechte.
Die betroffene Beamtin, die sich derzeit in einem Scheidungsverfahren befindet, war davon ausgegangen, dass ihre persönlichen Daten geschützt seien. Sie hatte niemanden über die Existenz der Festplatte informiert.
Dienstliche Konsequenzen
Die Behörde wertete das Vorgehen des Beamten als Beweis „krimineller Energie“, das sowohl das Vertrauen in die Polizei als Institution erschüttert als auch die Würde seiner Kollegin verletzt habe. Die Entscheidung enthielt zudem eine unmissverständliche Botschaft: Bei einem weiteren Fehlverhalten droht dem Beamten die endgültige Entlassung aus dem Polizeidienst.