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Gesetzesentwurf

Neues Immobiliengesetz in Kroatien: Das ändert sich für Käufer!

Neues Immobiliengesetz in Kroatien: Das ändert sich für Käufer!
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Kroatiens Immobilienmarkt steht vor einem Umbruch – und mit ihm kursieren Gerüchte, die Käufer in die Irre führen.

Kroatiens Regierung hat einen Gesetzesentwurf zur Neugestaltung des heimischen Immobilienmarktes auf den Weg gebracht. Das Vorhaben soll die Transparenz im Sektor erhöhen und die Rechte von Verbrauchern stärken. Bevor die geplanten Regelungen rechtskräftig werden, muss der Entwurf zunächst das reguläre parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Im Kern geht es darum, die Rechtsbeziehungen zwischen Käufern, Verkäufern, Mietern und Maklerbüros auf eine klarere Grundlage zu stellen sowie einheitliche Qualitätsstandards für Vermittlungsdienstleistungen zu verankern.

Streit um Provision

Ivan Jelaska, Präsident des kroatischen Verbandes der Immobilienmakler, äußerte sich in der HRT-Sendung „Potrošački kod“ zum Kern des Reformvorhabens: Das neue Gesetz solle in erster Linie mehr Transparenz schaffen und jenen Bürgern, die Immobiliengeschäfte abschließen, ein höheres Maß an Rechtssicherheit bieten. Jelaska wies darauf hin, dass rund um die geplanten Änderungen Missverständnisse entstanden seien – vor allem beim Thema Maklerprovision.

So habe sich die Fehleinschätzung verbreitet, Käufer müssten künftig grundsätzlich keine Maklergebühren mehr entrichten. Tatsächlich bleibe es Käufern jedoch unbenommen, Makler zu beauftragen und deren Leistungen weiterhin in Anspruch zu nehmen, sofern sie dies wünschen.

Zu den zentralen Neuerungen des Entwurfs zählt die Regelung, dass Maklerbüros Immobilienbesichtigungen nicht länger an den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Käufer knüpfen dürfen. Zugleich würde das Gesetz Agenturen das Recht einräumen, eine Besichtigung nach eigenem Ermessen zu verweigern.

Jelaska verwies außerdem auf das starke Wachstum der Branche: Derzeit sind in Kroatien rund 1.500 Immobilienagenturen tätig – eine Zahl, die in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. Der wachsende Wettbewerb habe die Ansprüche innerhalb des Sektors spürbar verändert. Verkäufer erwarteten von Agenturen heute umfassende Marketingkonzepte, Videopräsentationen, hochwertige Betreuung und ständige Erreichbarkeit.

Schwarze Schafe

Der Immobilienmakler Filip Brkan stellte klar, dass potenzielle Käufer weder nach der aktuellen noch nach der geplanten Rechtslage grundsätzlich für eine Besichtigung zahlen müssten. Eine Ausnahme bestehe allerdings dann, wenn eine Agentur in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich Besichtigungsgebühren festgelegt habe und der Interessent darüber vorab vollständig informiert worden sei.

Brkan sprach zudem ein strukturelles Problem des Marktes an: nicht registrierte Agenturen, die außerhalb des gesetzlichen Rahmens operieren. Viele Verbraucherbeschwerden richteten sich gegen Büros, die ohne ordnungsgemäße Zulassung tätig seien. Er empfahl Käufern und Verkäufern daher, vor Vertragsabschluss die Lizenzierung einer Agentur zu überprüfen.

Lizenzierte Makler seien verpflichtet, sich auszuweisen und ihre Lizenzdaten auf Anfrage offenzulegen. Verbraucher sollten gezielt nach dem vollständigen Namen des Maklers, den Angaben zur Agentur sowie der Lizenznummer fragen. „Wenn sich jemand weigert, seinen Namen, seine Agenturinformationen oder seine Lizenznummer anzugeben, ist dieser Agent nicht der Richtige für Sie“, sagte Brkan.

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KO KOSMO-Redaktion
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