Abgelehnte Asylwerber in Länder schicken, zu denen sie keinerlei Bezug haben – die EU macht Ernst mit einem umstrittenen Plan.
Die Europäische Union treibt eine weitreichende Verschärfung ihrer Migrationspolitik voran. Im Zentrum der Pläne steht die Einrichtung von Abschiebezentren in Drittstaaten, in die abgelehnte Asylwerber gebracht werden sollen. Am Mittwoch könnte in Straßburg möglicherweise die vorerst letzte Verhandlungsrunde zwischen EU-Parlament und den Mitgliedstaaten stattfinden.
Konkret sollen diese Zentren außerhalb der EU errichtet werden, um Personen aufzunehmen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die jedoch nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können. Eine persönliche Verbindung der Betroffenen zu dem jeweiligen Drittstaat ist dabei keine Voraussetzung. Entscheidend ist allein, dass ein oder mehrere EU-Länder mit dem betreffenden Staat ein entsprechendes bilaterales Abkommen abschließen.
Rechtliche Grauzone
Die rechtliche Zulässigkeit dieser Konstruktion ist bislang nicht abschließend geklärt. Ein Gutachten am Europäischen Gerichtshof vom April kommt zu dem Schluss, dass die von Italien in Albanien betriebenen Abschiebezentren nicht gegen europäisches Recht verstoßen. Ob die darin entwickelten Grundsätze auch auf weiter entfernte Staaten anwendbar sind, die keine EU-Beitrittskandidaten sind, bleibt vorerst offen.
Menschenrechtsorganisationen und kirchliche Verbände erheben grundlegende Einwände gegen das Vorhaben. Sie warnen vor einer „Kriminalisierung der Migration“ und kritisieren, dass die EU mit den Abschiebezentren ihre Verantwortung abschiebe. Die Hilfsorganisation Picum fürchtet „verstärkte Überwachung und Diskriminierung“ von Abgeschobenen in Ländern, „in die sie noch nie einen Fuß gesetzt haben“.
In Deutschland entzündet sich zusätzliche Kritik an der parlamentarischen Entstehungsgeschichte der EU-Position. Im Europäischen Parlament kam es zu Absprachen zwischen der AfD und der EVP-Fraktion, der auch CDU und CSU angehören. Der von der konservativen EVP eingebrachte Gesetzesentwurf wurde schließlich mit den Stimmen der Rechten durch das Parlament gebracht.
Härtere Rückführungsregeln
Die geplanten Abschiebezentren sind Bestandteil einer umfassenderen neuen Rückführungsverordnung. Diese sieht härtere Konsequenzen für Personen vor, die trotz fehlender Aufenthaltsberechtigung nicht ausreisen, darunter erleichterte Inhaftierung und systematischere Einreiseverbote. Auch Minderjährige könnten künftig von Inhaftierungsmaßnahmen erfasst werden.
Italien hat seine Abschiebezentren in Albanien bereits in Betrieb genommen. Dänemark, Deutschland, Österreich, Griechenland und die Niederlande arbeiten parallel zu den laufenden Verhandlungen an eigenen gemeinsamen Konzepten für solche Einrichtungen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat angekündigt, noch vor Jahresende entsprechende Abkommen mit Drittstaaten abschließen zu wollen. Gut informierten Kreisen zufolge haben die EU-Länder ein Dutzend Staaten als mögliche Partner im Blick, darunter Ruanda, Libyen, Mauretanien, Usbekistan und Äthiopien.