46 Staaten, eine Erklärung – und Österreich mittendrin: Ein diplomatischer Coup mit weitreichenden Folgen für Europas Asylpolitik.
Dem Europarat gehören nahezu alle europäischen Staaten an – von der Türkei bis in den Kaukasus –, lediglich Russland, Belarus und der Vatikan sind ausgenommen. Vor diesem Hintergrund kommt es einem deutlichen Signal gleich, wenn sich sämtliche 46 Mitgliedstaaten geschlossen hinter einen Vorstoß stellen, den Österreichs Bundeskanzler Christian Stocker gemeinsam mit acht weiteren Staats- und Regierungschefs auf den Weg gebracht hat. Im Mittelpunkt der Initiative steht eine Neuauslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Chișinău Declaration
Nach einem rund einjährigen Prozess, der maßgeblich durch österreichische Diplomatie und die Bemühungen der Verbündeten vorangetrieben wurde, einigten sich die Mitgliedstaaten bei der Ministerkonferenz am Freitag auf eine gemeinsame Erklärung – die sogenannte „Chișinău Declaration“. Das Dokument benennt offen jene Problemfelder, die in der europäischen Migrationsdebatte seit Jahren für Spannungen sorgen: Schwierigkeiten bei Abschiebungen und Auslieferungen, die massenhafte Ankunft von Migranten sowie deren gezielte Instrumentalisierung im Rahmen hybrider Kriegsführung.
Zugleich bekräftigt die Erklärung das Recht jedes Mitgliedstaates, seine Migrationspolitik selbständig zu gestalten, und räumt den Staaten dabei einen weiten Beurteilungsspielraum ein. Darüber hinaus unterstreicht sie die Notwendigkeit neuer migrationspolitischer Ansätze – darunter die Einrichtung von Rückführungszentren in Drittstaaten sowie eine engere Kooperation mit Transitländern.
Stockers Klare Ansage
„Die EMRK darf nicht die Falschen schützen. Es kann nicht sein, dass rechtskräftig verurteilte Migranten, die eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen, nicht außer Landes gebracht werden können“, stellt Bundeskanzler Christian Stocker klar. „Umso mehr freut es mich, dass nun Bewegung in meine Forderung nach einer authentischen Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention gekommen ist. Die Einigung der 46 Europarat-Mitgliedsstaaten ist nach dem Asylpakt ein weiterer, wesentlicher Schritt hin zu einem harten, aber gerechten Asylsystem in Europa.“