Abschiebungen in Drittstaaten ohne ausreichende Vorwarnung? Trump-Regierung zieht vor den Supreme Court.
Die Trump-Regierung will Abschiebungen von Migranten in Länder außerhalb ihrer Heimatstaaten weiterhin ermöglichen – auch dann, wenn Betroffene zuvor keine ausreichende Gelegenheit hatten, Einwände gegen das vorgesehene Zielland vorzubringen. Nach einer Niederlage vor einem US-Berufungsgericht hat die Regierung nun den Supreme Court um ein Eingreifen ersucht.
Abschiebung in Drittstaaten
Die sogenannte Drittstaaten-Abschiebung ermöglicht es den US-Behörden, Menschen in Länder abzuschieben, die nicht ihr Herkunftsland sind. Die Trump-Regierung hat dafür Vereinbarungen mit zahlreichen Staaten getroffen. Seit Beginn der entsprechenden Politik wurden laut aktuellen Angaben bereits mehr als 25.000 Menschen in mindestens 29 Drittstaaten abgeschoben.
Hintergrund der Praxis sind unter anderem Fälle, in denen die Herkunftsstaaten die Rücknahme von Personen verweigern oder eine Abschiebung dorthin aufgrund bestehender Schutzregelungen nicht möglich ist. Zu den Ländern, in die Menschen abgeschoben wurden, zählen unter anderem Mexiko, Uganda, Liberia, Äquatorialguinea und die Zentralafrikanische Republik.
Gerichte verlangen mehr Schutz
Im Februar 2026 erklärte ein US-Bundesrichter die entsprechende Abschiebepraxis für rechtswidrig. Nach seiner Entscheidung müssen Betroffene vor einer Abschiebung in einen Drittstaat ausreichend informiert werden und eine „meaningful opportunity“ erhalten, Einwände wegen möglicher Verfolgung oder Folter in dem Zielland vorzubringen.
Auch ein Berufungsgericht in Boston bestätigte diese Einschätzung im September weitgehend. Das Gericht argumentierte, dass das Recht, eine Abschiebung in ein bestimmtes Land wegen möglicher Verfolgung anzufechten, wenig bedeute, wenn Betroffene weder rechtzeitig über das Zielland informiert werden noch eine ausreichende Möglichkeit erhalten, dagegen vorzugehen.
Regierung zieht vor Supreme Court
Nach der Entscheidung des Berufungsgerichts beantragte die Trump-Regierung am 24. September beim Supreme Court, die Drittstaaten-Abschiebungen wieder zu ermöglichen. Die Regierung argumentiert, die Maßnahme sei ein wichtiges Instrument, wenn Menschen nicht in ihre Herkunftsstaaten zurückgeführt werden können.
Der Supreme Court muss nun über den Eilantrag entscheiden. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob die umstrittene Praxis in ihrer bisherigen Form zulässig ist, liegt damit noch nicht vor.