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Verkehrsregeln

Alkohol-Falle im Urlaub: Diese Strafen drohen in Europa

Alkohol-Falle im Urlaub: Diese Strafen drohen in Europa
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3 Min. Lesezeit |

Ein Urlaub im Ausland kann teuer enden – nicht wegen der Hotels, sondern wegen eines einzigen Fehlers am Steuer.

Wer das lange Wochenende für eine Reise ins Ausland nutzt – ob mit dem Auto oder dem Motorrad – sollte sich vorab über die geltenden Verkehrsregeln im jeweiligen Zielland informieren. Der ÖAMTC macht in diesem Zusammenhang auf teils erheblich höhere Strafen aufmerksam, die in Nachbarländern wie Italien oder Deutschland bei Verstößen drohen. Wie ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner in einer Aussendung erklärte, werden Verkehrsdelikte in zahlreichen EU-Staaten deutlich konsequenter geahndet als hierzulande – mit Folgen, die von empfindlichen Geldstrafen über Fahrzeugbeschlagnahmungen bis hin zu Freiheitsentzug reichen können.

Alkohol & Tempo

Besonders strikt gehen viele Länder beim Thema Alkohol am Steuer vor. In Italien etwa kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn der Fahrer oder die Fahrerin mit einem Promillewert über 1,5 unterwegs ist und gleichzeitig als Fahrzeugeigentümer eingetragen ist. In Spanien ist bereits ab 1,2 Promille eine Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monate Haft, alternativ Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit möglich. Wer in Spanien oder Deutschland mit mehr als 0,5 Promille erwischt wird, zahlt mindestens 500 Euro – in Italien sind es mindestens 545 Euro.

Erhebliche Unterschiede zeigen sich auch beim Thema Geschwindigkeit. Wer in Norwegen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h überschreitet, muss mit einer Mindeststrafe von 750 Euro rechnen; in Schweden sind es für denselben Verstoß mindestens 225 Euro, in Italien 175 Euro – wobei sich der Betrag bei nächtlichen Fahrten um ein Drittel erhöht. Wer in Norwegen sogar 50 km/h zu schnell fährt, hat mit einer Mindeststrafe von 1.365 Euro zu rechnen.

Auch das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung zieht in vielen Ländern hohe Bußgelder nach sich: In Frankreich sind es mindestens 135 Euro, in Spanien mindestens 200 Euro und in Italien 250 Euro. Ähnliches gilt für das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts. Während in Österreich mindestens 50 Euro fällig werden, liegt die Mindeststrafe in Spanien bei 200 Euro – in Griechenland sogar bei 350 Euro.

Parken & Strafzettel

Beim Falschparken können laut ÖAMTC in Spanien bis zu 200 Euro anfallen, in Ungarn sogar bis zu 400 Euro. Besonders in Kroatien werden ÖAMTC-Mitglieder mitunter noch Jahre nach dem Urlaub mit Nachforderungen konfrontiert, weil sie angeblich kein Parkticket gelöst hätten. Um im Zweifelsfall einen Nachweis erbringen zu können, empfiehlt der ÖAMTC, Parktickets zu fotografieren und Zahlungsbelege mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren.

Generell rät der ÖAMTC dazu, ausländische Strafzettel keinesfalls zu ignorieren. Offene Forderungen aus EU-Staaten können auch in Österreich vollstreckt werden – und bei einer erneuten Einreise in das betreffende Land werden ausstehende Beträge unter Umständen direkt eingefordert. Wer hingegen rasch bezahlt, kann in Ländern wie Spanien und Italien von einem Preisnachlass profitieren.

„In einigen Ländern werden Verstöße gegen die Verkehrsregeln deutlich härter geahndet als in Österreich.“ Juristin Verena Pronebner.

Die genannten Beträge sind Richtwerte und können je nach Verstoß, Verfahren und Umständen variieren.

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KO KOSMO-Redaktion
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