Brüssel schickt Zagreb eine offizielle Mahnung – gleich in zwei Bereichen hat Kroatien EU-Vorgaben nicht rechtzeitig umgesetzt.
Die Europäische Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Kroatien eingeleitet, weil das Land zwei EU-Richtlinien nicht fristgerecht in nationales Recht überführt hat. Zagreb gehört damit zu jenen Mitgliedstaaten, denen Brüssel offiziell Mahnschreiben zugestellt hat. Kroatien hat nun zwei Monate Zeit, der Kommission zu antworten und darzulegen, welche Schritte unternommen wurden.
Fällt die Reaktion nicht zufriedenstellend aus, kann die Kommission das Verfahren eskalieren und eine begründete Stellungnahme übermitteln. Im äußersten Fall landet die Angelegenheit vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg – wenngleich die meisten derartigen Verfahren bereits vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung beigelegt werden.
Grüne Werbung & Berufe
Die erste Mahnung bezieht sich auf die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel. Sie soll irreführenden Werbeaussagen einen Riegel vorschieben: Bezeichnungen wie „ökologisch“, „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie durch konkrete und nachprüfbare Belege gestützt werden. Darüber hinaus sollen Verbraucher besser über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Nachhaltigkeit von Produkten informiert werden.
Die Umsetzungsfrist für diese Richtlinie lief am 27. März 2026 ab – Kroatien ist damit nicht allein: Die Kommission hat insgesamt gegen 20 Mitgliedstaaten entsprechende Verfahren eröffnet.
Die zweite Mahnung betrifft die Anerkennung beruflicher Qualifikationen für Pflegepersonal, Zahnärzte und Apotheker. Die neuen Regelungen sollen die automatische Anerkennung von Abschlüssen innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz vereinfachen und beschleunigen. Nach Angaben der Kommission hat Kroatien – gemeinsam mit sieben weiteren Staaten – bislang keine vollständige Umsetzung dieser Vorgaben gemeldet.
Formelles Signal
Die ergangenen Mahnungen bedeuten keine unmittelbare Strafe, sind aber ein formelles Signal, dass ein Mitgliedstaat seinen aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Für die Bevölkerung sind vor allem die verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen von praktischer Bedeutung: Sie sollen den Spielraum für manipulative Grüne-Versprechen im Handel spürbar einschränken.