Eine EU-Deadline rückt näher – und Österreich hat noch keine Antwort. Im Streit um Lohntransparenz stehen die Fronten.
Die Uhr läuft. Österreich hat bis zum 7. Juni Zeit, eine EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, die mehr Transparenz bei der Entlohnung schaffen und damit die Lohnschere zwischen Frauen und Männern weiter verringern soll. Der Gender Pay Gap lag in Österreich laut Eurostat im Jahr 2023 bei 18,4 Prozent – deutlich über dem EU-Durchschnitt von 12,7 Prozent. Im Mittelpunkt steht die sogenannte Entgelttransparenzrichtlinie, die Unternehmen zu mehr Offenheit im Umgang mit den Gehältern ihrer Beschäftigten verpflichtet.
Konkret sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig das Recht erhalten, auf Anfrage zu erfahren, wie hoch das durchschnittliche Entgelt von Kolleginnen und Kollegen in vergleichbaren Positionen ist – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Auf diese Weise soll nachvollziehbar werden, ob Frauen und Männer für gleichwertige Tätigkeiten tatsächlich gleich entlohnt werden. Ergänzend dazu sind verpflichtende Entgeltberichte vorgesehen, die innerbetriebliche Unterschiede sichtbar machen und Hinweise auf konkreten Handlungsbedarf liefern sollen.
Stockende Verhandlungen
Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) bewertet die Richtlinie als bedeutsamen Fortschritt. Sie bezeichnete sie als einen „essenziellen Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit sowie zur Schließung der Lohnschere zwischen Frauen und Männern“. Zugleich hält die Ministerin fest, dass eine praxisnahe Umsetzung nur in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern gelingen könne.
Genau an diesem Punkt stockt der Prozess jedoch. Die Verhandlungen gestalten sich schwierig, die Positionen liegen weit auseinander. Schumann hatte ursprünglich geplant, bereits im ersten Quartal 2026 einen Gesetzesentwurf in die Begutachtung zu schicken – daraus wurde bislang nichts.
Wirtschaft contra Transparenz
Aus der Wirtschaftskammer kommen deutliche Einwände. Beklagt werden zusätzliche bürokratische Pflichten und finanzielle Mehrbelastungen für Betriebe, die neue Auskunftspflichten erfüllen, Daten aufbereiten und Berichte erstellen müssten. Besonders kleinere und mittlere Unternehmen seien von diesen Anforderungen überproportional betroffen, so die Sorge der Wirtschaftsvertreter.
Im Sozialministerium zeigt man sich für diese Bedenken offen und räumt ein, die Sorgen hinsichtlich zusätzlicher administrativer Belastungen zu sehen. Gleichzeitig verweist man darauf, dass Unternehmen, die sich ernsthaft mit Lohntransparenz und dem Grundsatz „Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit“ auseinandersetzen, langfristig keinen nennenswerten Mehraufwand zu erwarten hätten.
Kommt Österreich der Umsetzungspflicht nicht rechtzeitig nach, droht Ärger mit Brüssel – im schlimmsten Fall könnte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Schumann bekräftigt, dass ihr an einer raschen Umsetzung der Richtlinie weiterhin viel gelegen sei.