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Schuldspruch

Schulmassaker von Belgrad: Eltern zu Haftstrafen verurteilt

Schulmassaker von Belgrad: Eltern zu Haftstrafen verurteilt
(FOTO: EPA / ANDREJ CUKIC)
3 Min. Lesezeit |

Das Urteil ist gesprochen – doch der Rechtsstreit um das Schulmassaker von Belgrad geht weiter. Die Staatsanwaltschaft kündigt Berufung an.

Das Höhere Gericht in Belgrad hat heute die Urteile im erstinstanzlichen Verfahren gegen die Eltern des minderjährigen Schützen der Belgrader Grundschule „Vladislav Ribnikar“ gesprochen. Die Höhere Staatsanwaltschaft in Belgrad zeigte sich mit dem Schuldspruch gegen Vladimir und Miljana Kecmanovic ausdrücklich zufrieden. In einer offiziellen Mitteilung erklärte die Behörde, das Urteil stelle die gerichtliche Bestätigung dar, dass die Anklagebehörde alle erhobenen Vorwürfe lückenlos und in vollem Umfang bewiesen habe.

Das Gericht anerkannte die Beweislage zu den gravierenden Versäumnissen der Eltern: die Vernachlässigung des Kindes, das Verkennen einer offenkundigen Gefahr, mangelnde Aufsicht sowie grobe Fahrlässigkeit beim Umgang mit dem Zugang zu Schusswaffen. Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass genau diese nachgewiesenen Pflichtverletzungen von Vladimir und Miljana Kecmanovic jene beispiellose Tragödie ermöglichten, bei der ihr damals dreizehnjähriger Sohn mit der Waffe seines Vaters neun Mitschüler sowie einen Sicherheitsmitarbeiter der Schule tötete und darüber hinaus fünf weitere Schüler sowie eine Geschichtslehrerin verletzte. Das Massaker ereignete sich am 3. Mai 2023.

Urteile & Strafen

Der Vater, Vladimir Kecmanovic, wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vierzehn Jahren und sechs Monaten verurteilt, die Mutter Miljana Kecmanovic zu zwei Jahren und elf Monaten Haft. Beide wurden wegen Vernachlässigung und Misshandlung eines Minderjährigen für schuldig befunden. Vladimir Kecmanovic trifft darüber hinaus ein Schuldspruch wegen eines schweren Delikts gegen die öffentliche Sicherheit.

Laut der offiziellen Mitteilung des Höheren Gerichts in Belgrad wurden gegen den Vater zunächst elf Jahre und elf Monate für das Sicherheitsdelikt sowie zwei Jahre und elf Monate für die Vernachlässigung und Misshandlung des Kindes festgesetzt, die zu einer Gesamtstrafe von vierzehneinhalb Jahren zusammengefasst wurden. Die bereits verbüßte Untersuchungshaft wird dabei angerechnet.

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe verhängte das Gericht gegen Vladimir Kecmanovic die Sicherheitsmaßnahme des Entzugs von Gegenständen, was die dauerhafte Einziehung der im Urteil näher bezeichneten Waffen und Munition umfasst. Die Geschädigten wurden hinsichtlich ihrer zivilrechtlichen Ansprüche auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Da es sich um ein erstinstanzliches Urteil handelt, steht sowohl der Verteidigung als auch der Staatsanwaltschaft das Recht auf Berufung beim Berufungsgericht in Belgrad offen.

Berufung angekündigt

Trotz des Schuldspruchs kündigte die Höhere Staatsanwaltschaft an, das Verfahren sei damit nicht abgeschlossen – sie werde Berufung gegen die Höhe der verhängten Strafen einlegen. Angesichts der Schwere der Folgen und der eklatanten Verletzung elterlicher Pflichten könne es für die Angeklagten keine mildernden Umstände geben, betonte die Behörde. „Nur die von der Staatsanwaltschaft beantragten Höchststrafen wären rechtmäßig und gerecht“, heißt es abschließend in der offiziellen Mitteilung der Höheren Staatsanwaltschaft in Belgrad.

Bis zur Rechtskraft des Urteils gelten für die beiden Angeklagten folgende Maßnahmen: Die Untersuchungshaft von Vladimir Kecmanovic wurde verlängert und kann bis zu seiner Überstellung in eine Strafvollzugsanstalt andauern, längstens jedoch bis zum Ablauf der verhängten Freiheitsstrafe. Gegen Miljana Kecmanovic wurde das bestehende Annäherungs-, Kontakt- und Kommunikationsverbot gegenüber dem Zeugen K. K. verlängert, das bis zur Rechtskraft des Urteils beziehungsweise bis zum Strafantritt aufrechterhalten bleibt.

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KO KOSMO-Redaktion
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