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Zehn Tote

Schulmassaker in Belgrad: Eltern des Täters stehen heute vor Gericht

Schulmassaker in Belgrad: Eltern des Täters stehen heute vor Gericht
FOTO: EPA/ANDREJ CUKIC
3 Min. Lesezeit |

Zwei Eltern, zehn Tote, ein Urteil: In Belgrad entscheidet sich heute, wer die Verantwortung für das Schulmassaker von 2023 trägt.

Vor dem Höheren Gericht in Belgrad wird heute das Urteil im wiederholten Verfahren gegen Vladimir und Miljana Kecmanovic gesprochen – die Eltern jenes Siebtklässlers, der im Mai 2023 an der Belgrader Grundschule „Vladislav Ribnikar“ neun Mitschüler und einen Sicherheitsmitarbeiter erschossen hatte. Weil der Täter zum Zeitpunkt des Massakers noch keine 14 Jahre alt war, schließt das serbische Recht eine strafrechtliche Verfolgung des Buben aus. Die Verantwortung vor Gericht tragen damit seine Eltern.

Das erste Urteil in diesem Verfahren hatte das Berufungsgericht wegen schwerwiegender Verfahrensmängel aufgehoben. Damals war Vladimir Kecmanovic zu 14,5 Jahren Haft verurteilt worden, seine Frau Miljana zu drei Jahren. Nach der Aufhebung wurde der Prozess neu aufgerollt – das Ergebnis dieses zweiten Durchgangs liegt nun heute vor.

Stimmen der Opfer

Ninela Radicevic, die Mutter der getöteten Ana Bozovic, zeigte sich im Vorfeld des Urteils erleichtert darüber, dass die Familien der Opfer diesmal die Möglichkeit hatten, am Ende der Verhandlung das Wort zu ergreifen. Im ersten Verfahren hatte der damalige Richter diese Schlussworte nicht zugelassen – ein Umstand, der bei den Hinterbliebenen tiefe Wunden hinterlassen hatte. „Ich weiß nicht, welches Wort ich dafür finden soll – es war eine Schande“, sagt Radicevic.

In der Sache selbst betont die Mutter, dass es im Verfahren nicht um das Massaker als solches gehe, sondern um die konkreten Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Vor Gericht sei nachgewiesen worden, dass Vladimir Kecmanovic Waffen ungesichert und frei zugänglich in der Wohnung aufbewahrt hatte. Der Täter selbst habe in seiner Aussage bestätigt, jederzeit Zugang zu den Waffen gehabt zu haben, auch schon vor dem Massaker.

Hinzu komme die Frage der Vernachlässigung: Obwohl der Minderjährige eine Überweisung zur psychiatrischen Behandlung erhalten hatte, hätten die Eltern diese ignoriert und als bedeutungslos abgetan. Dennoch habe der Vater seinen Sohn zum Schießen mitgenommen – mit einer Pistole, der der Bub nicht einmal hätte nahekommen dürfen. „Die Genehmigung hatte der Vater“, stellt Radicevic klar.

Radicevics Schlusswort

Sie räumt ein, dass es im Laufe des Verfahrens Momente gab, die sie erschüttert haben. Für sie persönlich war es entscheidend, beim Abschluss der Verhandlung sprechen zu dürfen – etwas, das ihr beim ersten Mal verwehrt geblieben war. „Beim letzten Mal blieb ein bitterer Nachgeschmack, weil während des gesamten Verfahrens über dein totes Kind gesprochen wird, du als Elternteil aber kein Recht hast, den Mund aufzumachen.“

In ihrem Schlusswort wählte Ninela Radicevic klare Worte: „Nach allem, was wir in diesen drei Jahren gesehen haben, habe ich den Eindruck, dass meine Tochter nicht von einem Minderjährigen getötet wurde, sondern von Vladimir und Miljana Kecmanovic“ – natürlich im übertragenen Sinne, wie sie betont. Denn wären sie andere Eltern gewesen, würde ihre Ana heute die Aufnahmeprüfung für die weiterführende Schule ablegen.

Radicevic erinnerte auch an einen Moment während der Befragung des Täters, als die Opferfamilien selbst Fragen stellen durften. Auf die Frage, ob er die Tat auch begangen hätte, wenn er keinen Zugang zu den Waffen gehabt hätte, antwortete der Bub: nein.

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KO KOSMO-Redaktion
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