Ein Ex-Milizionär, eine Staatsbürgerschaft und ein Gericht, das den Weg dafür freimacht. Die Steiermark steht vor einem Präzedenzfall.
Ein heute 29-jähriger Syrer reiste 2014 nach Österreich ein und erhielt Asyl. Bereits zwei Jahre nach seiner Ankunft stand er jedoch vor dem Landesgericht für Strafsachen Graz – und wurde wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass er sich der islamistischen Gruppierung Liwa al-Tawhid Idlib angeschlossen hatte, dort als Kämpfer tätig war, mit Schusswaffen hantierte und an militärischen Operationen teilnahm.
Die Organisation verfolgte das Ziel, in Syrien ein radikal-islamisches Kalifat zu errichten. Nach Verbüßung der Hälfte seiner Strafe wurde er nach 15 Monaten vorzeitig entlassen.
Neues Leben, alte Fragen
In den folgenden Jahren nahm sein Leben eine andere Richtung. Er heiratete eine Christin, gründete eine Familie und absolvierte eine Ausbildung zum Sanitäter beim Grünen Kreuz. Heute ist er in einem steirischen Krankenhaus beschäftigt.
Seine Vergangenheit blieb dennoch präsent: Im beruflichen Umfeld soll es Beschwerden über respektloses Verhalten gegenüber Mitarbeiterinnen gegeben haben, zudem kam es laut Berichten wiederholt zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Im Jahr 2024 stellte er einen Antrag auf die österreichische Staatsbürgerschaft – und genau dieser Schritt löste die aktuelle Kontroverse aus.
Ein Fall aus der Steiermark beschäftigt derzeit Politik, Behörden und Gerichte gleichermaßen. Während Anträge auf die österreichische Staatsbürgerschaft mitunter an vergleichsweise geringfügigen Voraussetzungen scheitern, könnte ein Mann mit einer Vergangenheit in einer islamistischen Terrormiliz eingebürgert werden. Besonderes Gewicht erhält der Fall durch eine Einschätzung des Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung Steiermark: Die Behörde hielt fest, dass ein sicherheitsrelevantes Gefährdungspotenzial nicht ausgeschlossen werden könne.
Kunaseks Reaktion
Wie die „Krone“ berichtete, entschied das Landesverwaltungsgericht Steiermark mm 26. Mai zugunsten des Syrers und verschaffte seinem Einbürgerungsantrag damit entscheidenden Rückenwind. Der Fall landete schließlich beim steirischen Landeshauptmann Mario Kunasek, der die Angelegenheit erneut prüfen ließ und gleichzeitig eine Verschärfung des Staatsbürgerschaftsgesetzes auf Bundesebene forderte. „Es darf nicht sein, dass man potenziellen Terroristen die Staatsbürgerschaft verleiht“, erklärte Kunasek öffentlich.
Jene, die eine strengere Linie befürworten, argumentieren, dass frühere Verbindungen zu terroristischen Organisationen einer Einbürgerung grundsätzlich entgegenstehen sollten. Auf der anderen Seite wird darauf verwiesen, dass Menschen nach verbüßten Strafen die Möglichkeit haben müssen, sich gesellschaftlich zu integrieren und ein neues Leben aufzubauen.