Ein dreijähriges Mädchen stirbt – und nun stehen Ärztin, Stadt Wien und Rotes Kreuz vor Gericht. Ein Fall, der aufwühlt.
Dreimal wurden die Eltern eines dreijährigen Mädchens in Wien abgewiesen – und das Kind starb schließlich in einer Klinik. Nun soll ein Gerichtsverfahren Licht in die Umstände dieses erschütternden Falles bringen. Auch die Richterin am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zeigte sich zu Beginn der Verhandlung tief betroffen: „Die Geschehnisse lassen keinen hier im Saal kalt“, richtete sie ihr Mitgefühl an die klagende Familie.
Die Ereignisse im Februar 2024 begannen unscheinbar: Der Kindergarten informierte die Eltern über Fieber bei ihrer Tochter. Am folgenden Tag suchten sie mit dem Mädchen ein Kinderspital auf, wo ein Magen-Darm-Infekt als Ursache vermutet wurde. Am vierten sowie am sechsten Krankheitstag stellten sie sich in einer Kinderarztpraxis vor – beide Male wurden sie von der behandelnden Ärztin nach Hause entlassen, was die Familie als Fehlbehandlung wertet.
Dramatische Nacht
In der darauffolgenden Nacht verschlechterte sich der Zustand des Kindes so dramatisch, dass die Mutter den Notruf wählte. Auch der Einsatz der Rettung verlief nach Darstellung der Eltern katastrophal: Statt eines Rettungswagens erschienen die Sanitäter mit einem Krankentransportfahrzeug und ohne Notarzt. Das apathische Kind wurde in eine Klinik des Wiener Gesundheitsverbundes transportiert, die sich am anderen Ende der Stadt befand – und dort nicht einmal als Notfall angemeldet.
Nach dem Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz ist der Rettungsdienst für Personen mit erheblicher Gesundheitsstörung oder Verletzung zuständig – er soll erste Hilfe leisten und Patienten unter sachgerechter Betreuung in eine Krankenanstalt befördern. Der Krankentransportdienst hingegen befördert Personen, die aus medizinischen Gründen kein gewöhnliches Verkehrsmittel benützen können und während des Transports einer Betreuung durch Sanitäter bedürfen.
Während ihre Tochter in lebensbedrohlichem Zustand unversorgt blieb, musste die Mutter Formulare ausfüllen. Kurz darauf verstarb das Mädchen. Die Todesursache war eine schwere Lungenentzündung infolge einer Influenza-Erkrankung.
Der Wiener Rechtsanwalt Sascha Flatz vertritt die Familie in der Klage gegen die Kinderärztin, die Stadt Wien und das Rote Kreuz. Vor der Richterin erklärte er: „Meinen Mandanten geht es nicht um die finanzielle Entschädigung, da sie sehr gut verdienen. Es geht ihnen darum, dass der Tod ihrer Tochter endlich aufgeklärt wird.“
Verantwortung abgewiesen
Bereits beim Prozessauftakt zeichnete sich ab, dass die Verantwortung von allen Beklagten zurückgewiesen wird. Vergleichsverhandlungen scheiterten. In weiterer Folge sollen nun zahlreiche Zeugen gehört werden, und die Richterin beauftragte zudem einen Sachverständigen mit der Prüfung, ob eine Fehlbehandlung stattgefunden hat.
Anwalt Flatz äußerte sich dazu klar: „Das war eine völlig inakzeptable Verkettung von Fehlentscheidungen, die dazu geführt haben, dass das Kind meiner Mandanten gestorben ist. Der Tod des Mädchens wäre leicht verhinderbar gewesen, wenn lege artis gearbeitet worden wäre.“ Der Wiener Gesundheitsverbund sprach der Familie sein Beileid aus, wies die Vorwürfe jedoch entschieden zurück. Eine Sprecherin erklärte gegenüber der „Krone“: „Der Fall wurde Klinik-intern bereits umfassend geprüft. Dabei haben sich keine Hinweise auf eine Fehlbehandlung ergeben.“