Ein Detail fiel ihr auf – doch sie vertraute der Klinik. Diese Entscheidung hatte weitreichende Folgen für zwei Mütter in Süditalien.
Was junge Mütter in ihren schlimmsten Vorstellungen kaum zu denken wagen, erlebten zwei Frauen in Süditalien als bittere Wirklichkeit: Ihre neugeborenen Kinder wurden in einer Klinik verwechselt. Die Geburt beider Babys hatte sich 2017 in einer Privatklinik in Avellino ereignet – und noch im Kreißsaal unterlief dem Personal das folgenschwere Missgeschick.
Tagelang blieb der Irrtum unentdeckt, die Mütter stillten jeweils das fremde Kind. Aufgedeckt wurde die Verwechslung schließlich durch einen Zufall kurz vor der Entlassung: Bei einer abschließenden Untersuchung trafen die beiden Frauen aufeinander, eine von ihnen hegte Zweifel und prüfte die Nummer auf dem Armband ihres Kindes – sie stimmte nicht mit jener überein, die dem Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt zugeteilt worden war. Ein anschließender DNA-Test lieferte die eindeutige Bestätigung.
Fataler Klinikfehler
Dem Vernehmen nach ereignete sich der Fehler in dem Moment, als Mitarbeiter der Klinik die Babys ankleideten – danach wurden die Kinder den falschen Müttern übergeben. Einer der Frauen war zwar aufgefallen, dass ihre Tochter plötzlich andere Kleidung trug. Wie das Portal Corriere dell’Irpinia berichtete, hegte sie dennoch keinen Verdacht: „Aufgrund ihres Vertrauens in die Einrichtung und der außergewöhnlichen Natur des Vorfalls weckte dieses Detail bei ihr keinen Verdacht auf eine mögliche Verwechslung.“
Urteil nach Jahren
Ein in der Folge eingeleitetes Strafverfahren wurde zwar eingestellt, das Fehlverhalten des Klinikpersonals jedoch als fahrlässig eingestuft. In einem anschließenden Zivilverfahren bekam eine der betroffenen Mütter schließlich Recht: Wegen der psychischen Folgen sprach ihr das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro zu. Die zweite Mutter hatte keine Klage erhoben – das Urteil des Tribunale civile di Avellino vom Juli 2026 betraf daher nur die klagende Partei, der inklusive Verfahrenskosten insgesamt rund 114.000 Euro zugesprochen wurden.
Die Frau hatte die Klinik geklagt und geschildert, wie sehr sie der Vorfall noch lange danach belastet hatte. Sie habe „etwa 40 sehr schwierige Tage mit Schlafstörungen und einem Zustand starken Leidens“ durchgestanden.
Darüber hinaus kämpfte sie mit anhaltender innerer Anspannung, Angst, Wut und immer wiederkehrenden belastenden Erinnerungen.