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Verkehrsunfall

„Keine Chance“ – Betrunkener Fahrer tötet dreifachen Vater vor Augenzeugen

„Keine Chance“ – Betrunkener Fahrer tötet dreifachen Vater vor Augenzeugen
Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Ein Frontalcrash auf der B1, ein Toter, eine Familie in Trümmern – und ein Fahrer mit 1,66 Promille am Steuer.

Ein schwerer Verkehrsunfall auf der Bundesstraße B1 im niederösterreichischen Ardagger endete mit dem Tod eines Mannes und zog eine Gerichtsverhandlung am Landesgericht St. Pölten nach sich.

Am 31. Juli 2026 geriet ein 41-jähriger rumänischer Staatsbürger mit einem Klein-Lkw auf die Gegenfahrbahn und stieß frontal mit einem entgegenkommenden Pkw zusammen. Zum Zeitpunkt des Unfalls wies der Fahrer einen Blutalkoholwert von 1,66 Promille auf. Der 63-jährige Lenker aus dem Mühlviertel überlebte den Zusammenstoß nicht.

Zeugen alarmierten

Wie aus dem Gerichtsverfahren hervorging, hatte der Angeklagte vor der Fahrt mehrere alkoholische Getränke zu sich genommen. Zeugen bemerkten bereits vor dem Unfall seine unsichere Fahrweise und beobachteten, wie das Fahrzeug in Schlangenlinien unterwegs war.

Eine Zeugin schilderte ihre Wahrnehmung mit den Worten: „Ich habe mich zu Tode gefürchtet.“ Schließlich lenkte der Mann sein Fahrzeug auf die falsche Fahrspur, woraufhin es zur Kollision kam. Ein weiterer Zeuge erklärte, der entgegenkommende Autofahrer habe „keine Chance“ gehabt.

Vor dem Richter zeigte sich der Angeklagte geständig und äußerte Reue. „Es tut mir schrecklich leid“, erklärte er im Zuge der Verhandlung. Sein Verteidiger plädierte auf eine milde Strafe mit dem Argument, dass der Unfall auch den Verursacher selbst schwer getroffen habe.

Das Gericht sprach eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten aus, wovon fünf Monate unbedingt zu verbüßen sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Familie unter Druck

Der getötete Mann war Familienvater aus dem oberösterreichischen Bezirk Perg und hinterlässt eine Ehefrau sowie drei Kinder. Die Familie leidet erheblich unter dem Verlust; zwei der Kinder sind auf psychotherapeutische Unterstützung angewiesen.

Die Witwe und die Kinder erhielten im Rahmen des Verfahrens 6.500 Euro zur Deckung der Begräbniskosten.

Weitergehende Schadenersatzansprüche sollen auf zivilrechtlichem Weg geltend gemacht werden.

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KO KOSMO-Redaktion
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