Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Tierschutzskandal

Nach Freispruch im Fall Schmotzer: Tierärztekammer fordert neue Prüfung

Nach Freispruch im Fall Schmotzer: Tierärztekammer fordert neue Prüfung
Foto: iStock, Screenshot facebook
4 Min. Lesezeit |

Ein Freispruch, der Wellen schlägt – und längst nicht alle Fragen beantwortet. Der Fall um den getöteten Kater „Schmotzer“ beschäftigt nun auch die Tierärztekammer.

In sozialen Netzwerken sieht sich die Betroffene massiven Anfeindungen ausgesetzt – aktuellen Berichten zufolge wurden sogar konkrete Drohungen ausgesprochen, die nun strafrechtlich verfolgt werden sollen. Grundsätzlich gilt auch im Jugendstrafverfahren der Öffentlichkeitsgrundsatz: Verhandlungen sind also laut der Strafprozessordnung und laut Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention grundsätzlich auch bei jugendlichen Angeklagten öffentlich zu führen.

Der Bevölkerung soll es möglich sein, die Arbeit der Gerichte zu beobachten und Urteile damit einer gewissen Kontrolle zu unterziehen. Auf diese Weise lässt sich nachvollziehen, ob Beweise tatsächlich geprüft und Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. Die Beobachtbarkeit gerichtlicher Abläufe dient dabei auch der Verhinderung von Willkür.

Darüber hinaus ermöglicht die Öffentlichkeit – gerade bei Verfahren, die auf besonderes gesellschaftliches Interesse stoßen – eine sachliche Berichterstattung über die Rechtsprechung. Aufgrund besonderer Schutzregelungen gegenüber den Jugendlichen kann die Öffentlichkeit jedoch von der Verhandlung ausgeschlossen werden – wie dies auch im Fall Schmotzer entschieden wurde. Als Folge bleiben offene Fragen, mit denen sich nun auch die Österreichische Tierärztekammer beschäftigt.

Tierschutzrechtlicher Klärungsbedarf

Im Zentrum dieser Fragen stehen zwei Bestimmungen des Tierschutzgesetzes: Zum einen ist die Tötung eines Tieres ohne „vernünftigen Grund“ verboten. Zum anderen sind verletzte Tiere unverzüglich ordnungsgemäß zu versorgen und bei Bedarf tierärztlich zu behandeln. Die Tierärztekammer sieht daher Klärungsbedarf in zwei Punkten: ob die Voraussetzungen für eine Tötung tatsächlich vorlagen und ob zuvor eine fachgerechte Untersuchung des Tieres stattgefunden hat.

Ob ein verletztes oder erkranktes Tier behandelbar ist, könne letztlich nur auf Grundlage einer tierärztlichen Beurteilung festgestellt werden. In einer Entscheidung vom 18. März 2026 (Az. Ro 2024/02/0004) hielt der Verwaltungsgerichtshof fest, dass die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund nach dem Tierschutzgesetz selbständig zu beurteilen ist. Ein strafrechtlicher Freispruch beantwortet demnach nicht automatisch auch die Frage, ob sämtliche tierschutzrechtlichen Verpflichtungen eingehalten wurden.

Genau hier sieht die Tierärztekammer im Fall Schmotzer weiteren Klärungsbedarf. In einer Stellungnahme vom 10. August 2026 fordert sie die zuständigen Behörden auf, den Fall unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen und gegebenenfalls ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. Die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel prüft infolge des rechtskräftigen Freispruchs, ob ein eigenes Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tierschutzgesetz einzuleiten bzw. fortzusetzen ist. Denn die rechtliche Beurteilung könnte auch für künftige Fälle Bedeutung haben.

Stimmungsbild Online

Auf zahlreichen Social-Media-Kanälen ist die Kommentarfunktion unter entsprechenden Beiträgen mittlerweile deaktiviert worden. Dort, wo Kommentare noch möglich sind, zeigt sich ein einheitliches Stimmungsbild. Ein Nutzer schreibt: „Was die Leute ärgert ist das eben NICHT Recht gesprochen wurde. Gerechtigkeit wurde NICHT hergestellt und das Volk möchte das halt nicht hinnehmen. … Alle Beteiligten haben versagt und sollten sich das bitte eingestehen und nicht den Unmut der Menschen jetzt zum Problem machen!“

Ein weiterer Kommentar lautet: „Das was die Gerichte in Österreich aufführen, hat nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun…Eine abschreckende Wirkung ist hier nirgendwo mehr zu sehen.“ Besonders viel Zustimmung erhielt folgender Beitrag: „Ich finde es großartig, dass nicht alle Österreicher, oder sogar die absolute Mehrheit sich nicht einlullen lässt und ein gesundes Gerechtigkeitsempfinden hat, das der Justiz fehlt. … Zu behaupten, dass die Kritik den Rechtsstaat untergräbt und dass man dagegen vorgehen müsse, ist der Gipfel. Richterinnen, die Vergewaltiger und Tierquäler laufen lassen, sind die wahre Gefahr für das Vertrauen in einen Rechtsstaat! Wer die Bevölkerung, in deren Namen dieses Skandalurteil gefallen ist, nun nicht ernst nimmt oder gar anklagt, der hat NICHTS begriffen und gehört aus dem Amt entfernt.“

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen