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GERICHTSURTEIL

Chefs dürfen Kopftuch in der Arbeit verbieten

Symbolbid (FOTO: iStockphoto)

Wie der Europäische Gerichtshof heute urteilte, kann man das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz verbieten.

Eine Mitarbeiterin einer Drogerie, wollte in der Arbeit ein Kopftuch tragen, doch der Arbeitsplatz wies sie daraufhin an, „ohne auffällige großflächige Zeichen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen“ zu kommen. Die Frau klagte dagegen.

Das Gericht war sich nicht sicher, wie die Rechtslage Europas auszulegen ist und wandten sich an den Europäische Gerichtshof. Haben die Religionsfreiheiten Vorrang gegenüber der Freiheit in der Arbeit?

Urteil:
Das Tragen von religiösen Symbolen wie etwa ein Kopftuch, kann am Arbeitsplatz gerechtfertigt sein. Das EuGh urteilt somit die Chefs. Tatsächlich dürfen Firmen ihren Angestellten dies verbieten. Da das höchstgerichtliche Erkenntnis klärt, wie europäisches Recht auszulegen ist, könnte es auch noch in Österreich eine Rolle spielen.