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Corona-Bonus: Diese Lockdown-Gelder werden bezahlt

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(FOTO: BKA/Andy Wenzel, iStock)

Finanzminister Gernot Blümel kündigte heute bei einer Pressekonferenz aufgrund des Lockdowns neue Corona-Hilfen an.

Ab November bis März wird es für Betriebe wieder Corona-Hilfen geben. Weiteres betonte Finanzminister Blümel, dass der Ausfallsbonus neu auferlegt wird. Die Voraussetzungen dafür sind mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum selben Monat 2019 zu habben.

Blümel wird auch den Verlustersatz um 40 Prozent verlängern. Weiteres wird der Härtefallfonds bis Juni 2022 verlängert, wo auch hier die 40 Prozent-Grenze gilt. Am Donnerstag wurde das Budget beschlossen, wo auch Bekämpfungsmaßnahmen gegen das Coronavirus beinhaltet sind. „Wir haben bisher über 40 Milliarden Euro rechtsverbindlich zugesagt oder ausgezahlt“, so der Finanzminister.

Außerdem sprach Arbeitsminister Martin Kocher die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz an. „Mir ist bewusst, wie frustrierend die Situation für jene ist, die mit der Situation immer verantwortungsvoll umgegangen sind und sich impfen ließen“, sagt Kocher. Weiteres soll die Kurzarbeit unverändert jenen zur Verfügung stehen, die von gesetzlichen Schließungen betroffen sind. Diese soll bis Ende 2021 gelten, außer sie wird erneut verlängert.

Eine zweite Regelung ist die Dienstfreistellung für das Arbeitspersonal mit Vorerkrankungen, wenn kein Homeoffice möglich ist. Außerdem bleibt auch die Freistellung für Schwangere in körpernahen Berufen bestehen. Für den Arbeitsminister ist es wichtig, dass der Lockdown nur kurz dauert. Außerdem nahm er die Arbeitgeber in die Pflicht, den Mitarbeitern Home Office zu verordnen, wo es geht.

Der Wintertourismus ist ebenfalls betroffen. Blümel ist guter Hoffnung, dass ein Teil der Wintersaison trotzdem stattfinden kann: „Deshalb gibt es die Hilfen, um die Verluste abfedern zu können.“ Bei Strafen und Vergehen können Hilfen zurückgefordert werden, sagt der Finanzminister.

Quelle: Heute-Artikel