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Prozess

Ex-Polizist wegen Mordes vor Gericht

(FOTO: Screenshot/RTL News)
(FOTO: Screenshot/RTL News)

Der Polizist, der vor etwa einem Jahr in Trieben in der Obersteiermark seinen Postenkommandanten am Arbeitsplatz erschossen haben soll, steht am Dienstag vor dem Landesgericht Leoben vor Gericht. Die Verhandlung ist für einen Tag angesetzt.

Die tragischen Ereignisse, die diesen Prozess auslösten, begannen im Februar 2023. Ein dienstlicher Verstoß soll den Angeklagten und den Postenkommandanten in ein Gespräch verwickelt haben, dessen Folgen nun vor Gericht verhandelt werden.

Die Diskussion bezog sich auf eine vermeintliche Verletzung der Dienstpflicht. Nach einem scheinbar ruhigen Gespräch verließ der Polizist den Raum des Vorgesetzten, kehrte jedoch kurz darauf mit seiner Dienstwaffe zurück. Berichten zufolge soll der Beamte seinen Chef gefragt haben, ob die Angelegenheit nicht auf andere Weise gelöst werden könne. Als die Antwort „Nein“ lautete, soll er das Feuer eröffnet haben.

Vier Schüsse auf Vorgesetzten

Der ehemalige Polizist soll seine Dienstwaffe, eine Glock 17, gezogen und vier Schüsse auf den Kommandanten abgegeben haben. Die Kugeln, abgefeuert aus der Pistole des Angeklagten, beendeten das Leben des Postenkommandanten und markierten den Beginn des Prozesses, der den Angeklagten nun in den Fokus des Gesetzes rückt.

Nach der Tat soll der Angeklagte zu seinen Kollegen getreten sein und mit den Worten „Ich habe den Chef erschossen“ sein Handeln offenbart haben. Weitere Angaben zu seinem Motiv oder den genauen Umständen der Tat hat er bisher nicht gemacht. Acht Zeugen werden im Laufe des Prozesses ihre Aussagen machen werden. Ihre Worte könnten entscheidend sein für das Urteil, das am Nachmittag erwartet wird.

Die möglichen Konsequenzen für den Angeklagten sind gravierend. Sollte er für schuldig befunden werden, könnte er mit einer Haftstrafe von zehn bis zwanzig Jahren oder sogar einer lebenslangen Haftstrafe rechnen. Das Schicksal des ehemaligen Polizisten liegt nun in den Händen der Geschworenen und des Gerichts.