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JABUKOVAC

Familie in Ost-Serbien ausgelöscht: Sohn aus Wien unter Verdacht

(FOTOS: zVg.)

Am 7. August forderte eine grausame Bluttat im serbischen Dorf Vratna, unweit von Jabukovac, vier Menschenleben.

Seit mehr als drei Wochen erscheinen in serbischen Medien täglich neue Berichte zum Massaker, welches das gesamte Land erschütterte. Der Körper des Ermordeten R.K. (72) wurde auf einem Traktor vorgefunden. Im umliegenden Garten fand der Sohn des 72-Jährigen, N.K. außerdem seine Großmutter D.K. (93(, seine Großtante Lj.O. (76), sowie eine Cousine seines Vaters D.J. (53) tot vor.

Spätere Ermittlungen zeigten, dass alle vier aus nächster Nähe mit einer Pistole erschossen wurden. Insgesamt wurden zehn Kugeln abgefeuert, wobei R.K. insgesamt fünf Mal getroffen wurde – viermal in den Bauch und Oberkörper und einmal in den Kopf. Seine Cousine wurde in den Kiefer getroffen. Forensiker sollen herausgefunden haben, dass die Schüsse aus zwei verschiedenen Waffen gekommen sein sollen. Dies wurde jedoch nie offiziell bestätigt.

Genauere Informationen zum Motiv bzw. zu dem Täter gibt es derzeit nicht. Allerdings soll nun der Sohn des Familienoberhauptes in das Zentrum der polizeilichen Untersuchungen gerückt sein.

Finanzielle Probleme in Wien
Nachdem er die Leichen seiner Familienmitglieder gefunden hatte, wurde N.K. von den Ermittlern befragt. Allerdings sollen die Beamten nur wenige Informationen von ihm erhalten haben. Seither wurde viel über den möglichen Täter bzw. Auftraggeber spekuliert.

Weitere Untersuchungen sollen nun beweisen, dass N.K., der in Wien lebt und arbeitet, in großen finanziellen Problemen stecken und mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sein soll.

„N. kommt nur noch selten nach Jabukovac. Mit seinem Vater hat er eine schwierige Beziehung gehabt und immer öfter war zu hören, dass er mit großen Problemen in Wien zu kämpfen hat“, zitiert „Kurir“ einen Bewohner des Ortes.

Da die Polizei hinsichtlich des Motivs und der Täter im Dunkeln tappt, soll nun auch gegen den Wiener Serbe ermittelt werden, da seine Beteiligung am grausamen Verbrechen bis dato nicht ausgeschlossen werden könne. Es gilt die Unschuldsvermutung.