Eine neue Verordnung setzt die Impfpflicht außer Kraft, welche ein Ablaufdatum hat. So geht es weiter.
Die Impfpflicht wird aber nur vorübergehend ausgesetzt. In den nächsten drei Monaten soll es für Ungeimpfte zu keinen Strafen kommen. Ursprünglich hieß es, dass Ungeimpfte ab 16. März bei einem Impfverstoß gestraft werden.
Ein paar Tage bevor gestraft werden sollte kam die dazugehörige Verordnung: „Vorübergehende Nichtanwendung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes und der COVID-19-Impfpflichtverordnung“. Es wir zu einer zeitlichen Beschränkung kommen. „Diese Verordnung tritt mit 12. März 2022 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Mai 2022 außer Kraft“, heißt es. Laut dem neuesten Stand würde die Impfpflicht am 1. Juni in Kraft treten.
Quelle: Heute-Artikel
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