Ein Beschuldigter, der wegen rechtsextremer Drohschreiben an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wurde heute vom Gericht in Frankfurt schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und 10 Monaten verurteilt.
Viele der insgesamt 116 verschickten Drohbotschaften wurden mit „NSU 2.0“ unterschrieben. Die Abkürzung spielt auf die rechtsextremistische Zelle an, die sich „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) nennt und vor rund 10 Jahren entdeckt wurde.
Der nun verurteilte 54-jährige Mann aus Berlin wurde in seiner Wohnung im Mai letzen Jahres festgenommen.
Heute sprach ihn das Gericht wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Volksverhetzung, der Störung des öffentlichen Friedens, der Verwendung verfassungswidriger Symbole, der Bedrohung, eines tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten sowie der Beleidigung schuldig.
Der Beschuldigte hatte sich sich vor Gericht selbst verteidigt und einen Freispruch verlangt. Dabei trug er vor, dass die in seinem Computer gefundenen Drohschreiben au seiner Chatgruppe im Darknet stammten und niemals ernsthaft gewesen wären. „Das Projekt NSU 2.0 war nur Herumtrollerei auf hohem Niveau“, so der Beschuldigte.
Nazi-Gruß verwendet
Die betreffenden Drohschreiben des Verurteilten wurden zwischen August 2018 und März 2021 per E-Mail, Telefax und SMS verschickt. Der Verfasser der Drohbriefe verwendete darin regelmäßig den nazistischen Gruß und bezeichnete sich selbst als „SS-Obersturmbannführer“ bzw. Mitglied der paramilitärischen Organisation der NSDAP.
Die Empfänger der Drohschreiben waren Privatpersonen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie Regierungsinstitutionen und andere öffentliche Stellen. Die Drohschreiben enthielten Beleidigungen und Verleumdungen gegen Menschen mit türkischen Wurzeln.
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