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Richterin hat Mitleid

Mutter nach Schlaganfall in Reha – Betrugsanzeige gegen Sohn

(FOTO: iStock/Vittorio Gravino)
(FOTO: iStock/Vittorio Gravino)

Ein 51-jähriger Zahntechniker aus Niederösterreich, sicherte seiner nach zwei Schlaganfallen leidenden Mutter eine hochpreisige Reha zu. Jetzt musste er sich vor dem Grazer Gericht wegen Betrugsvorwürfen verantworten. Der Vorfall wirft Licht auf die Verzweiflung, die finanzielle Nöte in Katastrophensituationen auslösen können. Um das Beste für seine Mutter zu bekommen, unterzeichnete der Angeklagte für 46.000 Euro Behandlungskosten, die er sich aber nicht leisten konnte.

„Ich habe das ewig rausgeschoben. Ich denke aber, dass ich es in den nächsten Wochen endlich regeln werde“, gab der Angeklagte vor Gericht an, doch Richterin Verena Oswald hegte Zweifel an dieser Zuversicht: „Das sagen Sie schon lange. Ich denke, Sie können das einfach nicht zahlen.“ Seit 2022 ist die Forderung an die Privatklinik offen.

Versicherung zahlte nur ein Monat

Der Sohn vertraute ursprünglich darauf, die Versicherung seiner Mutter würde für die Behandlungskosten aufkommen. Als diese nur den ersten Monat bezahlte und er für den Folgemonat unterschrieb, hoffte er, die benötigten Mittel wurden sich finden. „Ich habe gedacht, dass ich das Geld schon irgendwie auftreiben werde“, so der Angeklagte. Staatsanwalt Philipp Konwalin fasste die prekäre Lage des Zahntechnikers zusammen: „Es war ein Schicksalsschlag, das verstehe ich. Aber Sie hatten Exekutionen laufen, waren auf Existenzminimum gepfändet. Wie dachten Sie, das zahlen zu können?“

Augenblick der Menschlichkeit

Bei der Verhandlung zeichnete sich ein Zwiespalt ab. Einerseits die Notwendigkeit, rechtliche Verantwortlichkeiten zu wahren und andererseits, das Mitgefühl für die menschliche Dimension der Tragödie. Der Angeklagte erklärte: „Ich habe nur die herrliche Betreuung gesehen und wie gut es ihr dort ging.“ Richterin Oswald erkannte die moralische Dilemma: „Moralisch und emotional ist das nachvollziehbar, aber sie haben einen hohen Schaden angerichtet.“

Pakt mit der Justiz

In einem Akt der Milde bot die Richterin dem Zahntechniker eine zweijährige Probezeit ohne Verurteilung an, verbunden mit der Auflage, den ausstehenden Betrag in dieser Zeit zu begleichen. „Ich biete Ihnen ohne Verurteilung eine Probezeit von zwei Jahren an. Da dürfen Sie nichts anstellen und Sie bekommen die Auflage, in den zwei Jahren den gesamten Betrag zu zahlen.“ Der Angeklagte, überwaltigt von der Chance auf Sühne ohne Haftstrafe, versprach eindringlich: „Ich werde bezahlen, ich verspreche es.“