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AB 15. JÄNNER

Registrierungspflicht bei Einreise nach Österreich

Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Die Ein- und Ausreise in Österreich wird schwieriger. Mit Freitag tritt eine Einreiseverordnung in Kraft, gemäß der man sich vor der Fahrt online registrieren muss. Was neu ist und was gleich bleibt.

Die neue Registrierungspflicht gilt sowohl für Österreicher, als auch für Auslandsösterreicher. Letztere haben gestern vom Außenministerium eine entsprechende Information zugeschickt bekommen. Während mit der neuen Verordnung freilich einige Änderungen für das Reisen in Kraft treten, bleibt etwa die Quarantänepflicht nach der Einreise bis auf Weiteres aufrecht. Man kann sich auch weiterhin erst nach fünf Tagen freisten. Was sich ändern wird, lest ihr unten.

Wer muss in Quarantäne und wer muss sich registrieren?
Für die Quarantänebestimmungen sind freilich auch weiterhin Ausnahmen vorgesehen. Konkret: Etwa Pendler, Durchreisende sowie Personen, die wegen einer dringenden nicht verschiebbaren Familienangelegenheit, etwa einem Begräbnis, anreisen, müssen auch weiterhin nicht in eine zehntägige Quarantäne. Außerdem sind sie von der Registrierungspflicht ausgenommen!

Personen, die aus einem derzeit von der Corona-Pandemie wenig betroffenen Land einreisen, werden zwar von der Quarantäne ausgenommen, nicht aber von der Registrierung. Diese Staaten-Liste wird in den kommenden Tagen aktualisiert. Irland und Uruguay gelten demnach nicht mehr als sicher, dafür aber Singapur und Griechenland. Weiter ohne Einschränkungen nach Österreich kommen kann man beispielsweise aus Japan, Südkorea, Neuseeland, Australien, Norwegen und Finnland.

Registrierungspflicht: Angaben zu Person und Aufenthaltsort
Bei der Online-Registrierung müssen nicht nur der Name und die Kontaktdaten angegeben werden, sondern auch wo man sich in den Tagen vor der Reise aufgehalten hat. Damit soll sichergestellt werden, dass man sich nicht an der Quarantäne vorbeischwindeln kann. Etwa wenn man beispielsweise schnell von Schweden nach Finnland (kein Risikoland) reist und von dort nach Österreich fliegt.

Weiters muss man eine Adresse angeben, bei der man sich in Österreich aufhalten wird und wenn möglich auch, wie lange man vorhat im Land zu bleiben. Hat man bereits im Ausland einen PCR-Test gemacht, der etwa bei beruflichen Reisen Voraussetzung für Quarantäne-Freiheit ist, kann man den bereits bei der Registrierung hochladen. Das dazugehörige Formular wird auf Deutsch und Englisch abrufbar sein. Die neue Reiseverordnung gilt ab Freitag, dem 15. Jänner, um 0 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt sind Einreisende verpflichtet, die Sendebestätigung bei einer Kontrolle elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen.

Quellen und Links: