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Zweite Runde

Schulbank drücken? So sieht das neue Kurzarbeits-Modell aus

Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Die Regierungs- und Sozialpartner präsentierten die neue Regelung für die sechs Monate verlängerte Corona-Kurzarbeit. Und das soll sich konkret ändern…

Alle waren zufrieden. In seltener Harmonie verkündeten Regierung und Sozialpartner am Mittwoch ihre Einigung auf neue Kurzarbeitsregeln. Ein neues Modell ist nötig geworden, da die aktuell geltende Kurzarbeitsregelung im September ausläuft. Die aktuell laufende „Corona-Kurzarbeit“ wird um einen Monat bis Ende September verlängert. Das neue Kurzarbeitsmodell gilt ab 1. Oktober und kann von Unternehmen für sechs Monate beantragt werden.

Was ist neu?
Die Mindestarbeitszeit wird ab 1. Oktober von zehn auf 30 Prozent angehoben. Sie kann aber mit Zustimmung der Sozialpartner in Sonderfällen unterschritten werden.

Die Höchstarbeitszeit wird von 90 auf 80 Prozent gesenkt. Kurzarbeiter bekommen weiterhin 80 bis 90 Prozent des Nettogehalts. Die Unternehmen bezahlen nur die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung bezahlen, den Rest steuert das AMS – also der Staat – bei. Die Bedürftigkeit soll anhand eines standardisierten Verfahrens überprüft werden, um Missbrauch vorzubeugen. Dafür ist eine Prognoserechnung vorzulegen, hieß es von den Sozialpartnern.

Ebenfalls eine Premiere: Von Kurzarbeitern wird künftig eine „Weiterbildungsbereitschaft“ in der arbeitsfreien Zeit erwartet. Die von Wirtschaftsvertretern geforderte Weiterbildungspflicht kommt zwar nicht, es muss aber eine Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter geben. Sie müssen bereit sein, in der Kurzarbeitszeit eine Weiterbildung zu machen, wenn das vom Unternehmen angeboten wird. Für Kleinbetriebe soll das AMS Bildungsangebote zur Verfügung stellen und finanzieren. Sollten Mitarbeiter kurzfristig wieder im Betrieb gebraucht werden, sollen sie laut Bundesregierung Anspruch darauf haben, die Ausbildung innerhalb von 18 Monaten nachzuholen.

Das neue Modell sei „treffsicherer“ und verhindere Missbrauch, so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nach dem Treffen mit Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sowie Gewerkschaftspräsident Wolfgang Katzian und Wirtschaftskammer-Chef Harald Mahrer. Mahrer nannte die neue Regelung „im internationalen Vergleich sehr großzügig“. Betriebe hätten jetzt mehr Planungssicherheit. Für ÖGB-Chef Wolfgang Katzian sind die Regeln „ein wirklich guter Kompromiss“. Er verweist aber auch darauf, dass man bei den Kurzarbeitsanträgen der Unternehmen künftig noch genauer hingesehen werde. Es werde „kein Durchwinken“ geben, damit kein Missbrauch durch Betriebe möglich sei. „Dafür wird es Rahmenvereinbarungen geben, die in den nächsten Tagen finalisiert werden.“

Wirtschaftsbund, Handelsverband und die FPÖ begrüßten das neue Modell in Summe. Die Hoteliervereinigung übte Kritik: Sechs Monate seien zu kurz, um Planungssicherheit für die Betriebe zu erreichen, hieß es.

Vier arbeiten weniger, fünfter Arbeitsplatz wird geschaffen
Außerdem wird der Ausbau des AMS-Solidaritätsprämienmodells forciert. Damit sollen Betriebe belohnt werden, die freiwillig die Arbeitszeit von Beschäftigten reduzieren, um so einen weiteren Arbeitsplatz zu schaffen. Die Grünen hatten sich im Rahmen der Kurzarbeitsverhandlungen dafür stark gemacht. Wenn beispielsweise vier Personen ihre Arbeitszeit jeweils um 20 Prozent verringern und dafür eine fünfte Person angestellt wird, erhalten die Beschäftigten vom AMS die Hälfte ihres Einkommensausfalls.

Des Weiteren soll ab Herbst eine Arbeitsstiftung bei der Weiterqualifizierung und Umschulung unterstützen. Man investiere darin bis zu 700 Millionen Euro, erklärte nach dem Ministerrat Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP). Bis zu 100.000 Menschen sollen davon profitieren.