Teilzeit-Pension statt kompletter Ruhestand: Das neue Modell soll ab 2026 ältere Arbeitnehmer länger im Berufsleben halten und gleichzeitig das Pensionssystem entlasten.
Die Einführung der Teilpension soll Österreicher länger im Erwerbsleben halten und damit das wackelnde Pensionssystem stützen. Das neue Modell ermöglicht älteren Beschäftigten, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und parallel zum Gehalt bereits einen Teil ihrer Pension zu beziehen. Die Höhe dieser Teilpension korreliert direkt mit dem Ausmaß der Arbeitszeitverringerung. Bei endgültigem Pensionsantritt erfolgt die Berechnung des restlichen Anspruchs unter Anwendung der üblichen Abschlags- und Zuschlagsregelungen.
Wer über das 65. Lebensjahr hinaus berufstätig bleibt, profitiert später von Zuschlägen für diesen Pensionsteil. Die Teilpension soll ab Anfang 2026 verfügbar sein. Gleichzeitig wird die Altersteilzeit eingeschränkt: Das Altersteilzeitgeld als Lohnausgleich wird künftig nur noch maximal drei statt bisher fünf Jahre gewährt und entfällt grundsätzlich, sobald Anspruch auf eine Teilpension besteht.
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Zielgruppen und Erwartungen
Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann erläuterte am Montagabend in der „ZIB2“ die zahlreichen Herausforderungen ihres Ressorts. Im Gespräch mit ORF-Moderator Armin Wolf betonte sie, dass sich die Teilpension an zwei Zielgruppen richte: Menschen, die vorzeitig, aber nicht vollständig in den Ruhestand treten möchten, sowie Personen ab 65, die weiterhin teilweise berufstätig sein wollen. Das Modell adressiere jene, die nicht mehr vollzeitfähig sind, aber dennoch teilweise im Berufsleben bleiben möchten.
Bei jährlich rund 100.000 Pensionsantritten rechnet Schumann mit etwa 10.000 Personen, die das Teilpensionsmodell nutzen werden. Sie betonte, dass die Altersteilzeit nicht abgeschafft, sondern lediglich an die Teilpension angepasst werde. Die Verkürzung von fünf auf drei Jahre entspreche dem tatsächlichen Nutzungsverhalten, da Frauen im Durchschnitt 3,4 Jahre Altersteilzeit in Anspruch nähmen.
Neben der Pensionsdebatte – bei der jüngere Generationen gegen längere Arbeitszeiten protestieren, während Industrie und Wirtschaft ein Arbeiten bis 70 forcieren wollen – sorgt auch die Mietensituation für Aufregung. Der Verfassungsgerichtshof hat zahlreiche automatische Mieterhöhungen für rechtswidrig erklärt. Das entsprechende Urteil wurde am Freitag veröffentlicht. Experten schätzen, dass hunderttausende Mieter betroffen sind – nämlich all jene, deren Mieten automatisch an die Inflation gekoppelt wurden.
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Herausforderungen der Umsetzung
Auf die Frage, wie stark das faktische Pensionsantrittsalter – derzeit bei Frauen 60,2 und bei Männern 62,3 Jahre – während ihrer Amtszeit steigen solle, antwortete Schumann, dass jeder Monat zähle. Ziel sei es, die eingeleiteten Maßnahmen wirken zu lassen. Sie betonte die Notwendigkeit der Mitwirkung von Unternehmen, die bereit sein müssten, ältere Arbeitnehmer einzustellen oder weiterzubeschäftigen.
Eine bloße Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters sei nicht zielführend, wenn keine entsprechenden Beschäftigungsmöglichkeiten existierten. Auf die Kritik von Experten, dass ohne Anhebung des Pensionsalters die Finanzierung nicht gesichert sei, entgegnete die Ministerin, dass eine reine Altersanhebung nicht ausreiche, wenn die Menschen nicht gesund und in passenden Arbeitsplätzen beschäftigt werden könnten.
Wolf konfrontierte Schumann mit dem Vorwurf, es sei „feig“, die Verantwortung auf die nächste Regierung abzuwälzen, falls die aktuellen Maßnahmen nicht ausreichten. Die Ministerin wies dies zurück und verwies auf die bereits gesetzten Schritte, deren Wirkung nun beobachtet werden müsse. Für die Mietproblematik blieb im Interview wenig Zeit.
Auf die Frage, ob Mieter nun alle Indexanpassungen der vergangenen 30 Jahre zurückfordern könnten, erklärte Schumann, man habe die Entscheidung erwartet und verfüge nun über Rechtssicherheit. Sie betonte die Wichtigkeit individueller Vertragsprüfungen und verwies auf den offenstehenden Rechtsweg.
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Finanzielle Auswirkungen der Teilpension
Das neue Modell der Teilpension ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent zu reduzieren und für diesen reduzierten Anteil eine anteilige Pension zu beziehen. Ein wesentlicher Unterschied zur Altersteilzeit besteht in der Finanzierungsstruktur: Während bei der Altersteilzeit ein Lohnausgleich für die reduzierte Arbeitszeit gezahlt wurde, wird bei der Teilpension ein entsprechender Teil des Pensionskontos „geschlossen“ und direkt ausbezahlt.
Für Arbeitnehmer bietet das Teilpensionsmodell den Vorteil, dass sie für den verbleibenden Beschäftigungsteil weiterhin Pensionsbeiträge einzahlen und damit ihre spätere Gesamtpension erhöhen. Die Höhe der Teilpension richtet sich nach dem Ausmaß der Arbeitszeitreduktion, wobei gesetzliche Abschläge zu berücksichtigen sind. Ein weiterer positiver Aspekt: Die Abfertigung wird weiterhin auf Basis der letzten Vollzeitbeschäftigung berechnet, sodass beim endgültigen Pensionsantritt keine Nachteile entstehen.
Im Gegensatz zur Altersteilzeit, die primär als Übergangsmodell konzipiert war, bietet die Teilpension mehr Flexibilität und eine bessere langfristige Absicherung für jene, die nicht mehr vollzeit arbeiten können oder wollen. Die Einschränkung der Altersteilzeit auf drei Jahre wurde laut Parlamentsberichten damit begründet, dass dieses Modell künftig durch die attraktivere Teilpension ergänzt wird.