Ab dem kommenden Jahr können ältere Arbeitnehmer in Österreich von einem neuen Modell profitieren: der Teilpension. Diese ermöglicht es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil ihrer Pension zu beziehen – vorausgesetzt, sie erfüllen bereits die Pensionsvoraussetzungen.
Die Arbeitszeitverringerung muss zwischen 25 und 75 Prozent liegen. Je nach Ausmaß der Reduktion variiert auch die Höhe der ausgezahlten Pension: Bei einer Verringerung zwischen 25 und 40 Prozent erhalten Betroffene ein Viertel ihrer im Pensionskonto verzeichneten Ansprüche, bei 41 bis 60 Prozent die Hälfte und ab 61 Prozent Reduktion werden drei Viertel der Pension ausgezahlt.
Mit der Senkung des staatlichen Lohnausgleichs verfolgt die Regierung das Ziel, die angespannten öffentlichen Finanzen zu entlasten. Die Verschärfungen sollen bis 2030 Einsparungen von etwa 500 Millionen Euro bringen. Für den künftigen Zugang zur Altersteilzeit werden 17 Beschäftigungsjahre innerhalb der letzten 25 Jahre vorausgesetzt.
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Neue Regelungen
Der Lohnausgleich sinkt von 90 auf 80 Prozent – allerdings nur für Neuvereinbarungen zwischen 2026 und 2028. Das Altersteilzeitgeld als Lohnausgleich wird künftig maximal drei Jahre gewährt, beginnend ab dem Zeitpunkt der Teilpensionsberechtigung.
Das Gesetzespaket stößt bei FPÖ und Grünen auf Widerstand. Die Freiheitlichen bemängeln die Verschlechterungen im Pensionssystem sowie das Ausbleiben einer Wiedereinführung der „Hacklerregelung“ (frühere Regelung für Frühpensionierung nach 45 Arbeitsjahren). Die Grünen kritisieren besonders die Verkürzung der Altersteilzeit auf drei Jahre, die auch jene trifft, die für die neue „Teilpension“ nicht qualifiziert sind.
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Wichtige Bedingungen
Wer seine reduzierte Arbeitszeit in mehr als drei Monaten pro Jahr um über zehn Prozent überschreitet oder eine zusätzliche Erwerbstätigkeit oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze aufnimmt, verliert die Teilpension für diesen Zeitraum. Der Bezug von Krankengeld führt hingegen nicht zum Ruhen der Teilpension.
Die Einführung der Teilpension wurde im Sozialausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen beschlossen. Mit dieser Maßnahme sollen das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote steigen sowie die langfristige Stabilität und Finanzierbarkeit des Pensionssystems gesichert werden.
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Beispielrechnung: So wirkt sich die Reform aus
Anhand eines konkreten Beispiels lässt sich die praktische Auswirkung der Teilpension verdeutlichen: Ein 63-jähriger Maschinenführer mit Anspruch auf Korridorpension kann seine Arbeitszeit halbieren und nur noch drei Tage pro Woche arbeiten. Er erhält weiterhin ein entsprechend angepasstes Gehalt und zusätzlich eine Teilpension in Höhe von rund 1.347 Euro brutto. Von diesem Modell profitieren nicht nur die Arbeitnehmer selbst, sondern auch die Unternehmen, da erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb bleiben und ihr Wissen weitergeben können.
Die Einführung der Teilpension soll das faktische Pensionsantrittsalter erhöhen und die Beschäftigungsquote steigern, um die langfristige Stabilität des Pensionssystems zu sichern.