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Pensionsreform

AK und WKO zerpflücken Pensionspläne: „Lohnt sich nicht mehr

AK und WKO zerpflücken Pensionspläne: „Lohnt sich nicht mehr
Symbolfoto. FOTO: iStock/kasto80
4 Min. Lesezeit |

Die geplante Pensionsreform der Bundesregierung, die noch vor dem Sommer umgesetzt werden soll, stößt bei den Sozialpartnern auf erheblichen Widerstand. In ihrer offiziellen Stellungnahme bezeichnet die Arbeiterkammer den vorgesehenen Nachhaltigkeitsmechanismus als „missglückt“. Während die AK das neue Modell der Teilpension grundsätzlich befürwortet – abgesehen von einzelnen Details wie der Namensgebung – lehnt sie den Mechanismus ab, der automatische Maßnahmen auslösen soll, falls die angestrebte Kostendämpfung bis 2030 nicht erreicht wird.

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Besonders kritisch sieht die Arbeiterkammer den festgelegten Kostenpfad. Sie fordert, dass bereits absehbare kostensteigernde Faktoren nicht in die Berechnung möglicher Überschreitungen einfließen dürfen. Im Fokus steht dabei vor allem die geplante Flat Tax für Zuverdienste während des Pensionsbezugs, der die Kammer generell skeptisch gegenübersteht.

Die AK prognostiziert in ihrer Stellungnahme, dass sich ein Aufschub des Pensionsantritts finanziell nicht mehr lohnen würde, wenn parallel dazu Zuverdienstmöglichkeiten massiv begünstigt werden. Zudem befürchtet sie, dass die hohen Kosten der Flat Tax für den Staatshaushalt Forderungen nach einer Erhöhung des gesetzlichen Pensionsalters Vorschub leisten könnten.

Diese Befürchtungen werden von mehreren Wirtschaftsexperten geteilt. Konkrete Berechnungsbeispiele zeigen: Bei einer Flat Tax von 15 Prozent würden Pensionistinnen und Pensionisten mit einem monatlichen Nebenverdienst von 1.000 Euro netto nur rund 150 Euro an Steuern zahlen, während die bisherige progressive Besteuerung je nach Gesamteinkommen deutlich höher ausfallen konnte. Wirtschaftsforscher der EcoAustria und der Österreichischen Nationalbank warnen, dass die steuerliche Begünstigung von Zuverdiensten den finanziellen Anreiz für einen späteren Pensionsantritt deutlich verringern könnte – und damit ausgerechnet ein Hauptziel der Reform konterkarieren würde.

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Kritik der Wirtschaftskammer

Auch die Wirtschaftskammer zeigt sich mit dem Nachhaltigkeitsmechanismus unzufrieden, obwohl sie einen solchen Steuerungshebel prinzipiell begrüßt. Die Arbeitgebervertretung bemängelt insbesondere den zeitlichen Horizont: Maßnahmen, die möglicherweise erst 2030 beschlossen würden, könnten aufgrund des Vertrauensschutzes erst deutlich später wirksam werden. Lediglich die Option einer Beitragssatzerhöhung ließe sich unmittelbar umsetzen, würde jedoch die Lohnnebenkosten in die Höhe treiben.

Die Wirtschaftskammer rechnet zudem nicht mit einem Erfolg der Teilpension und kritisiert die aus ihrer Sicht unzureichende Einschränkung der Altersteilzeit. In ihrer Stellungnahme verweist sie darauf, dass weiterhin die Möglichkeit bestehen wird, neben einer vorzeitigen Alterspension einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen. Diese Alternative werde für viele Pensionsbezieher attraktiver sein als das neue Teilpensionsmodell.

Forderungen der WKO

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Auch die Regelung, dass die „Abfertigung alt“ vor Beginn der Teilpension nicht ausgezahlt wird, dürfte nach Einschätzung der Wirtschaftskammer die Akzeptanz des neuen Modells schmälern.

Ein weiterer Kritikpunkt der Wirtschaftskammer betrifft den faktischen Ausschluss Selbständiger von der Teilpension. Da das Modell auf einer Reduktion der Arbeitszeit basiert, die bei Selbständigen naturgemäß nicht erfasst wird, fordert die Kammer eine Ergänzung des Gesetzesentwurfs um eine praktikable Regelung für diese Berufsgruppe.

Hinsichtlich der Altersteilzeit plädiert die Wirtschaftskammer für strengere Einschränkungen: Sie sollte erst drei Jahre vor dem regulären Pensionsalter in Anspruch genommen werden können, nicht bereits drei Jahre vor einer möglichen Korridorpension.

Generell würde die Arbeitgebervertretung eine Verkürzung der Altersteilzeit auf zwei Jahre bevorzugen.

Kritisch sehen Experten bei der geplanten Flat Tax zudem die soziale Treffsicherheit der Maßnahme. Da vor allem Bezieher höherer Zusatzverdienste von der pauschalen Besteuerung profitieren würden, berge die Reform die Gefahr einer Umverteilung zugunsten besserverdienender Pensionisten – ein Aspekt, der die grundsätzliche Ausrichtung der Reform zusätzlich in Frage stellt.